August 02, 2008

Bei Anruf: Auflegen

Wer kennt es nicht: Einfach so klingelt das Telefon, man meldet sich mit einem freundlichen "Bist Du nackt?", und eine Stimme am anderen Ende erklärt freimütig den Gewinn einer prima Kreuzfahrt / Lottogewinn / Staubsauger oder einer kostenfreien Aktienbeteilgung an einer Müllkippe.

Wir reden also mal wieder von unerwünschten Anrufen durch dubiose Call Center. Nach den letzten Datenlecks könnten von manch einem ja schon fast Anrufe von ehemals seriösen Unternehmen als unerwünscht eingestuft werden. Was tun also bei solchem Schrott, wenn man wenigstens noch etwas Spaß am (Telefon)gerät haben will? Hier meine Top 4 Reaktionen, alle bereits getestet mit unterbezahlten, ausgebeuteten und armen Telefonakquisemenschen:

  • Weiterleitung an Frank geht ran: Frank informiert den Anrufer freundlich über die nicht erwünschte Kontaktaufnahme und beendet das Gespräch. Bei etwaigen Delinquenten sollte man bei Abgabe der Nummer (0163-1737743) möglichst vermitteln, dass die bisherige Nummer nur noch kurze Zeit gültig ist, man sich sowieso gerade auf dem Sprung befindet, und das die alte Nummer sofort gegen die Frank Nummer im Datenbanksystem ersetzt wird. Bei Erfolg hat man vor dieser Agentur Ruhe.
  • Gegenskript: Das Gegenskript (pdf) liefert eine Reihe von Fragen die man seinem unerwünschten Gesprächsteilnehmer stellen kann, wenn man gerade mal etwas Zeit und Lust für einen lustigen Disput am Telefon hat. Im Idealfall kann man dem verbalen Gegner am Ende zum Gewinn einer von der Krankenkasse gesponserten Teilnahme an einer psychologischen Betreuung beglückwünschen.
  • Wer es etwas ernster mag sollte bei ungebetenen Anrufen unbedingt die Nummer, den Namen der Firma und den Namen des Akquisedelinquenten abfragen und auf einer persönlichen Shitlist dokumentieren. Sollte die Nummer nicht übermittelt werden ist das illegal. Insgesamt ist die telefonische "Kaltkakquise" untersagt. Wenn man einen Teilnehmer freundlich aber bestimmt auf diese Tatsache hat man meistens keine Probleme mehr mit diesem speziellen Call Center. Natürlich sollte man das möglichst erst nach der Abfrage der Daten tun.
  • Auflegen. Im Zweifelsfall immer auflegen. Spätestens wenn der Teilnehmer die eigene Kontonummer anfragt oder man sonst keine Lust hat. Bei Anrufen von einer Bandansage gilt: Immer sofort auflegen, am besten bevor "Sie haben gewonnen" vollständig artikuliert werden konnte. Ggf. vorher die anrufende Nummer dokumentieren.

Von: lolli

May 18, 2008

Verfassungsfeind Nr. 1

Unser Lieblingsproblempolitiker Wolfgang SS. konkretisiert seine Pläne zum Aufbau eines dedizierten Spitzeldienstes in Deutschland: Die Bundesabhörzentrale soll die innerdeutschen Überwachungen des Bundesnachrichtendienst, BKA, Verfassungsschutz und der Bundespolizei "bündeln" und "herauslösen", nach dem Vorbild der NSA.

Also ich befürworte das ja: Wir haben schon vor einigen Jahrzehnten gute Erfahrungen mit der Gestapo gemacht, und wissen genau, was für ein erfolgreiches Mittel die Verschmelzung der Geheimdienste mit der Polizei ist, um Bürger zu knetchten, aus dem Verkehr zu ziehen und mundtod zu machen. Zwar ist das laut Grundgesetz verboten, aber unseren größten Innenminister aller Zeiten scheren solche sinnlosen Nebensächlichkeiten nicht. Das Bundesverfassungsgericht ist doch eh zu langsam um angemessen zu reagieren. Ich meine, wir sollten jeden Redaktuer einer Zeitung und allen Bloggern dringenst zum Tragen einer Armbinde zwingen, auch dieses Modell hat sich bewährt. Dann ist zumindest jedem Gespräschspartner sofort klar mit was er es zu tun hat. Das kann man später auf Anwälte, Geistliche und Mitarbeiter der Telefonseelsorge ausweiten. Vielleicht hat der ein- oder andere CDU Innenminister ja noch Kisten mit passenden Designvorlagen im Keller.

Dabei ist die Installation der "Abhörzentrale" nur ein weiterer Schritt einer Reihe konsequenter Maßnahmen (Ausschnitt):

  • Vorratsdatenspeicherung
  • Telekommunikationsüberwachung
  • Heimliche Online-Durchsuchung
  • Verdeckte Wohnraumdurchsuchung
  • Erweiterte Rasterfahndung
  • Großer Lauschangriff
  • Biometrische Pässe
  • Nutzung der Mautdaten
  • Fluggastdatenspeicherung- und Weitergabe

Eine Geschichte stört mich noch: Bundesabhörzentrale ist einfach kein guter Euphemismus. Das klingt viel zu negativ. Bundesnachrichtendienst statt "Zentrale für internationale Spionage" ist zum Beispiel viel zielführender. Ähnlich gut wie "arbeitssuchend" statt "arbeitslos", oder "Entsorgungspark" statt "Müllkippe". Aber das wird noch gerichtet. Ich bin sicher, wir werden schon bald statt "Abhörzentrale" vom "Bund des Vertrauens", oder der "Agentur zur sicheren Kommunikation" sprechen. Ganz nach dem Vorbild der "National Security Agency". Dann bleiben die Aufgaben zwar gleich, aber drastische Verharmlosung bringt halt nur einen Bruchteil der Bürger zum Denken. Persönlich fand ich ja "Staatssicherheit" als Name und "Informeller Mitarbeiter" für Angestellte auch nicht schlecht. Aber das ist langweilig, hatten wir schon. Obwohl: Eine moderne Mailadresse wie lolli@stasi.im hätte echt was für sich. Kann man sich wenigstens merken.

Was wir noch brauchen, das ist ein sauberer Anschlag: Ein paar hundert unschuldige Tote irgendwo, jeder muss das direkt auf sich selbst beziehen können: "Wenn ich in dem Zug gewesen wäre". Das macht solche Installationen wie eine Zentrale zur verdachtsunabhängigen Überwachung aller Bürger direkt symathischer. Noch ein passender Name und dann passt die Sache.

Zitat Hermann Göring, 1946:

Natürlich, das einfache Volk will keinen Krieg. Aber schließlich sind es die Führer eines Landes, die die Politik bestimmen, und es ist immer leicht, das Volk zum Mitmachen zu bringen, ob es sich nun um eine Demokratie, eine faschistische Diktatur, um ein Parlament oder eine kommunistische Diktatur handelt. Das ist ganz einfach. Man braucht nichts zu tun, als dem Volk zu sagen, es würde angegriffen, und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land in Gefahr. Diese Methode funktioniert in jedem Land.

Von: lolli

April 21, 2008

Theodor-Heuss-Preis

Von den Medien kaum beachtet wurde am 12.04.08 der Theodor-Heuss-Preis der gleichnamigen Stiftung verliehen. Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere bürgerschaftliche Initiative und Zivilcourage. Zum Thema „Sicherheit stärken – Bürgerrechte sichern“ wurden unter anderen der FoeBuD e.V und die Herausgeber des Grundrechte Reports mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Der Theodor-Heuss-Preis wurde an den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum verliehen. Seine Dankesrede ist lesenswert und hier abrufbar. Ein paar Appetithäppchen:

Die [...] Bedrohung besteht darin, dass nicht nur wir, sondern die westlichen Demokratien insgesamt, bei der Entwicklung von Gegenmaßnahmen die klassischen Freiheitsrechte immer weiter aushöhlen. Der Sicherheitsgewinn ist mit Einschränkungen der Freiheit die wir ja doch eigentlich verteidigen wollen, erkauft worden. Nicht jede einzelne Maßnahme war unverhältnismäßig: „Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“, so hat es der Verfassungsrichter Hassemer zum Ausdruck gebracht, „bewegen wir uns aber seit geraumer Zeit hin zum Pol der Sicherheit.“ Es ist die Summe aller Maßnahmen, diese gehen inzwischen weit über die Terrorbekämpfung hinaus.

Am 29.06.1979 stand ein Misstrauensantrag gegen mich im Bundestag zur Abstimmung an. Ich habe in der Debatte etwas gesagt, was heute noch aktueller ist als damals: „Im Computerzeitalter verbietet aber das Grundgesetz, den Bürger zum bloßen Informationsobjekt, zum ergiebigen und verwaltbaren Datenlieferanten zu machen.“ Dann hatte ich hinzugefügt: „Bisher ist das noch nicht der Fall.“ Das könnte ich heute nicht mehr sagen. Aber den folgenden Satz sehr wohl: „Die Effektivität im Rechtsstaat misst sich vor allem an der tatsächlichen Gewährleistung der Grundrechte des einzelnen.“

Am weitesten in der Terrorbekämpfung sind die USA gegangen. Sie haben kürzlich Scheinertränkungen (waterboarding) rechtlich zugelassen. Die Bush-Administration verstößt damit nicht nur gegen Werte der eigenen Rechtsordnung, sondern gegen das geltende Völkerrecht, das keine „Verteidigungsfolter“ zulässt. Auch die „Rettungsfolter“, wie sie von einigen Staatsrechtslehrern hier im Lande für zulässig erachtet wird, ist völkerrechtswidrig.
Das Völkerrecht schließt jegliche Art von Folter strikt aus, also auch die sogenannte „torture light“, die keine Spuren hinterlässt. Es ist dabei gleichgültig, welche Ziele die Folterer verfolgen und ob es sich um außergewöhnliche öffentliche Notstände handelt. Wen der Schutz der Menschenwürde nicht überzeugt, der sollte sich vor Augen führen, wie gern die Folterer dieser Welt Ausnahmeregeln für ihr schändliches Tun missbrauchen würden.

Die Sicherheitsbehörden werden immer stärker im Vorfeld der Straftatbegehung und des Tatverdachts tätig. Das geschieht z.B. durch die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten. Sie ist ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Wir alle, die unverdächtigen Bürger, werden mit Kommunikations- und Bewegungsprofilen erfasst. Ich bin sicher, dass unsere Verfassungsbeschwerde dem eine Grenze setzen wird.

In dieser Situation verteidigt das Bundesverfassungsgericht in eindrucksvoller Weise in einer ganzen Serie von Urteilen – mehr als 10 in wenigen Jahren – unsere Verfassung gegen Sicherheitsgesetze der Parlamente. Die Urteile stoßen auf heftigen Widerstand. Man muss auch die Urteile vor dem Gesetzgeber schützen.

Aber wir befinden uns gar nicht in einem „war on terror“. Der „amerikanische Weg“ ist ein Irrweg. Das Feindstrafrecht ist eine Kapitulation des Rechtsstaats. So muss auch die Grenze zwischen Polizei und Militär – eine wichtige zivilisatorische Errungenschaft – unbedingt bewahrt werden.

Staatliche Maßnahmen dürfen nicht zu Abschreckungs-und Einschüchterungseffekten führen. Sie dürfen die Bürger nicht zu einer Selbstbeschränkung beim Umgang mit der Freiheit veranlassen. Dann nimmt die demokratische Gesellschaft ernsthaft Schaden. In einem Staat, so sagt Hans-Jürgen Papier zu Recht, „der keine Rückzugsbereiche der Privatheit“ übrig lasse, „möchte ich nicht leben.“

Von: corvus

April 13, 2008

Gescheiterte IT-Großprojekte der Regierung

Große, prestigeträchtige IT-Projekte der Regierung neigen zum vollständigen Scheitern, erheblichen Verzögerungen und höheren Kosten als ursprünglich geplant. Eine kleine Sammlung:

  • Herkules. Modernisierung der Telekommunikationstechnik der Bundeswehr. Neuausstattung mit 300.000 Telefonen und 140.000 Rechnerarbeitsplätzen. Verhandlungen mit dem ersten Firmenkonsortium wurden abgebrochen, da die maximalen Betriebskosten von jährlich 665 Millionen Euro / Jahr nicht eingehalten werden konnten. Das mit einer ursprünglichen Summe von 6,65 Milliarden Euro angesetze Projekt wird nun für Plankosten von 7,3 Milliarden Euro umgesetzt (an dem Konsortium ist der Bund mit 49,9% beteiligt), der Abschluss ist für 2015 geplant. Der Bundesrechnungshof moniert, das Projekt sei 1 Milliarde billiger, wenn das Verteidigungsministerium die Realisierung selbst übernehme. Herkules gilt als größtes Outsourcing-Projekt der Regierung.
  • FISCUS. Einheitliche Software für die 650 Finanzämter Deutschlands. Das bereits 1993 begonnene Projekt wurde 2005 nach Kosten von über 900 Millionen Euro ergebnislos eingestellt. Die eigens gegründete fiscus GmbH wird liquidiert. Rechnungshöfe hatten FISCUS mehrfach scharf angegriffen. Nachfolger ist das Projekt KONSENS, an dem der Bund nicht mehr aktiv beteiligt ist. Es beruht auf der Weiterentwicklung der bestehenden Software der Finanzämter.
  • Elektronische Gesundheitskarte. Soll die Krankenversicherungskarte ersetzen, elektronische Rezepte ermöglichen, kritische Informationen zur Notfallbehandlung beinhalten und auf einem zentralen Serversystem basieren, und mehr. Siehe hier. Die Einführung wurde bereits um mehrere Jahre verschoben und ein Feldtest als komplettes Debakel eingestellt. Der nächste Feldtest mit 100.000 Karten wurde ganz abgesagt. Optimistische Kostenschätzungen gehen von 1,7 Milliarden Euro aus, eine Kosten-Nutzen-Analyse kommt auf 2,4 bis 3,6 Milliarden Euro Kosten für den Aufbau der Infrastruktur [Kritik].
  • Toll Collect. Entfernungsabhängige LKW-Maut auf Autobahnen und einigen Bundesstraßen. Das Projekt sollte ursprünglich Mitte 2003 starten. Wegen massiver technischer Probleme wurde der Start auf den 01.01.2005 verschoben, und ist erst seit Januar 2006 vollumfänglich in Betrieb. Derzeit werden gut 3 Milliarden Euro jährlich eingenommen. Die Kosten für Einnahmeausfälle von rechnerisch 5,1 Mrd. Euro wurden dem Betreiber gegenüber nicht durchgesetzt, stattdessen wurde das Entgelt für den Betrieb der Anlage um 14 Millionen Euro jährlich auf 556 Millionen angehoben. Die nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingeforderten konkreten Verträge mit dem Betreiber bleiben in wesentlichen Teilen geheim, darunter auch die genauen Haftungsklauseln.
  • INPOL-neu. Länderübergreifendes Informationssystem (zB. zur Rasterfahndung) des BKA und der Polizei. INPOL-neu sollte das veraltete System INPOL ersetzen und wurde bereits 1992 gestartet. Dem ersten Dienstleister wurde 2001 der Auftrag entzogen und an ein anderes Unternehmen weitergegeben. Das System ging Mitte 2003 nach zweijähriger Verspätung vollständig in Betrieb. Bei einem ersten Probelauf 2001 kollabierte die Software bereits nach wenigen Minuten, kurze Zeit später stand das komplette Projekt vor dem Aus. Nur durch Reduzierung des Funktionumfangs und der Komplexität konnte das Projekt gerettet werden. Laut Focus sind zu den vorgesehenen Kosten von 50 Millionen Euro ca. 70 dazugekommen.
  • POLIKS. Polizeiliches Informationssystem des Landes Berlin (Anzeigen, Personen- und Fahrzeugabfrage, Schnittstellen zu anderen Systemen, ...). Das 73 Millionen Euro teure System wurde nach fünf Jahren Entwicklungszeit, Verzögerungen und erhöhten Kosten im März 2005 eingeführt. Die massiven Probleme seit der Inbetriebnahme haben bereits zur vierten Überarbeitung mit teilweise starken Veränderungen geführt. Bis heute funktioniert das System nicht reibungslos, eine einfache Anzeigenaufnahme dauert bis zu 90 Minuten, die Polizeigewerkschaft fordert den Umstieg auf Linux.
  • DiPlaZ. System zur Diestplangestaltung der bayerischen Polizei. Das System wurde nach mehrjähriger Verzögerung und Belastungen in Millionenhöhe von der Landesregierung komplett eingestellt.
  • A2LL. Verwaltungssoftware für die Vergabe des Arbeitslosengeld II. Der primäre Dienstleister gab die Realisierung an eine Drittfirma weiter. Die geplanten Kosten wurden bereits im September 2006 mit 48 Millionen Euro um den Faktor fünf (!) überschritten. Die nicht termingerecht ausgelieferte Software verursacht bis heute massive Schwierigkeiten in den Ämtern (Beispiel), der zusätzliche Zeitaufwand wird auf eine jährliche Belastung von 230 Millionen Euro geschätzt. Die Bundesagentur für Arbeit verlangt fünf Millionen Euro Schadenersatz vom Betreiber. Mehr ist auf Grund von Haftungsbeschränkungen im Vertrag nicht möglich. Das auch unter Datenschutzaspekten bedenkliche Projekt soll nun bis 2013 gegen ein Neuentwicklung namens Allegro ersetzt werden.
  • Jobbörse. Auch ein zweites Projekt der Bundesagentur für Arbeit hat zunächst massive Probleme bereitet: Die Online Jobbörse, bei der von erhöhten Kosten, über Korruptionsverdacht bis zum Totalausfall alles dabei war.
  • Digitaler Behördenfunk. Während alle Länder Europas (bis auf Albanien) bereits vor Jahren von analoger Technik auf digitale Funksysteme für den Behördenfunk (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, ...) umgestiegen sind, ist die Inbetriebnahme in Deutschland optimistisch für Ende 2010 geplant. Ex Bundesinnenminister Otto Schily hatte 2005 nach jahrelangen Querelen (Beginn der Planungen 1995) den Auftrag zum Aufbau und Betrieb des Netzes an einene Dienstleister abgeben, der mit einem Angebot von 5,1 Milliarden Euro die geplanten Kosten von 4,5 Mrd. Euro aber nie einhalten konnte. Dem Anbieter wurde daher im Dezember 2006 der Auftrag entzogen. Im Juni 2007 wurde beschlossen, die neu gegründete Behörde BDBOS mit der Organisation des Aufbaus und der Wartung des Netzes zu betrauen. Für die Infrastruktur sind zur Zeit noch drei Bewerber im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung im Rennen. Gerüchten zufolge ist der flächendeckende Betrieb nicht vor 2013 möglich.

Von: lolli

April 13, 2008

Interview mit Bundesverfassungsrichter

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem nimmt in einem ausführlichen Interview mit der Süddeutschen Stellung zu aktuellen Themen wie Medienlandschaft, Freiheit und Sicherheit sowie aktueller Innenpolitik.

Durch seine vorige Laufbahn ist er firm im Bereich der Fernseh- und Medienlandschaft und geht im ersten Teil des Interviews auf Stellung der öffentlich-rechtlichen Medien und des Internets ein. Hoffmann-Riem ist als Mitglied des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erst kürzlich aus dem Amt geschieden und war somit auch an den Entscheidungen des BverfG rund um Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung  beteiligt.

Das Interview ist in Gänze lesenswert (kompletter Text auf einer Seite) und hebt sich erfreulich gut von dem von Politikern gewohnten undifferenzierten "Die Gefahrenlage ist groß" Gesabbel ab. Zitieren möchte ich nur einen kleinen Teil mit der Anwort auf die Frage, ob Innenminister Schäuble mit seinen Vorschlägen zur inneren Sicherheit zu weit gehe:

Hoffmann-Riem: Die Politik muss auf eine neuartige Lage reagieren, aber mit Augenmaß. Neu ist, dass sie sich verstärkt mit einer mehr oder minder diffusen Gefahrenlage befassen muss und deshalb schon im Vorfeld des Eintritts möglicher Gefahren tätig werden muss. Damit aber entsteht das Risiko der Erosion von rechtsstaatlichen Standards. Diese fordern für staatliche Eingriffe, dass es hinreichende, tatsächlich fundierte Anhaltspunkte für die Gefährdung von hinreichend gewichtigen Rechtsgütern gibt, auf die dann mit auf die Gefahrenlage abgestimmten Maßnahmen reagiert werden kann. Prävention gegenüber diffusen Gefahrenlagen bedeutet Handeln unter extremer Ungewissheit und mit dem großen Risiko, Unverdächtige zu beeinträchtigen oder die Bevölkerung insgesamt einzuschüchtern. Wir haben versucht, die Risiken neuer Instrumente für die Freiheit der Bürger zu begrenzen. Werden neue beeinträchtigende Instrumente eingeführt, sollte es empirisch nachvollziehbare Anhaltspunkte darüber geben, warum die bisherigen Instrumente nicht reichen. Und umgekehrt sollte plausibel gezeigt werden, warum neue Instrumente unverzichtbar sind ...

Von: lolli

March 13, 2008

Polens Ex-Premier gegen Online-Wahlen

Vom Prinzip her kann man die Überschrift nur befürworten. Digitale Annahme von Wählerstimmen jeglicher Art ist ein Problem. Wir wollen das nicht haben.

Polens Ex-Regierungschef Kaczynski verteufelt die Wahl per nicht papiergebundener Erhebung aber nicht etwa zurecht wegen der vielfältigen Manipulationsmöglichkeiten und der mangelnden Überprüfbarkeit, sondern:

Das Internet werde vor allem von Leuten genutzt, die sich Pornografie ansehen, während sie Bier trinken. Es sei daher für Wahlen nicht geeignet.

Super Gelegenheit endlich mal wieder ein tolles Video zu velinken.

Prost.

Von: lolli

March 13, 2008

Ein Herz für Hacker

Die wohl gruseligste Meldung des Monats: Sicherheitsexperten der University of Washington und Massachusetts haben einen weit verbreiteten, per Funk steuerbaren Herzschrittmacher gehackt und können gezielt Stromstöße auslösen [paper].

Ich finde die Nachricht so erschreckend, daß mir lauter zynische Ideen ins Hirn ploppen um sie zu verarbeiten:

  • Neue Betätigungsfelder für technikaffine Serienmörder.
  • MSCIT - Microsoft Certified Implant Technology. Mit Windows CE, WLAN und Bluetooth. Garantiefälle regelt die Lebensversicherung.
  • Chefärzte privatisierter Krankenhäuser mit Heart-Zapperntm in der Tasche zur todsicheren Kundenakquise in der Fußgängerzone.
  • Pflichtimplantate für Problempolitiker.

Ernsthaft: Wir haben also inzwischen medizinische Implantate, die in Serie eingesetzt werden und sich per Funk von extern steuern und regulieren lassen. Ist ja an sich eine praktische Sache, so muss man einen Delinquenten nicht immer erneut aufschnibbeln um eine Feinjustierung durchführen zu können. Diese Geräte verfügen also über entsprechende Firmware, die Befehle empfangen und umsetzen kann. Wie jede Software ist auch diese niemals fehlerfrei, und prinzipiell anfällig für Angriffe. Wenn dann beim Design nicht in ausreichendem Maße über Verschlüsselung und Authentifizierung der Steuergeräte nachgedacht wird, ist der Angriffsvektor vorprogrammiert.

Mitte 2007 hatte der CCC einen Vortrag zu dieser Thematik und den resultierenden Fragen und Problemen.

Von: lolli

March 11, 2008

Sympathieerklärung

Für spontane Sympathieerklärungen an das Bundesverfassungsgericht ist das spitblog auf eine tolle T-Shirt Idee gekommen.

Am Samstag geht es nach Köln zur Demo "Für ein Morgen in Freiheit". Mal gespannt, ob ich das Bild auf dem ein- oder anderen Body bewundern darf :)

Von: lolli

March 10, 2008

Surveillance-Watch: Nackte Sicherheit

Erinnert sich noch jemand an die Röntgenkamerawand im Eingang zur Metro im Film "Total Recall"? Die Realität holt uns mal wieder ein: Bereits 2002 hat eine Installaltion an einem Flughafen die Kleidung von Personen transparent werden lassen.

Jetzt hat eine britische Firma ein Model vorgestellt, mit dem auch größere Personenmengen gleichzeitig und in der Bewegung durchleuchtet werden können und die Kleidung quasi unsichtbar wird:

Da die Beobachtung aus der Ferne und möglicherweise auch versteckt geschieht, dürften die Kameras, sollten sie in öffentlichen Räumen eingeführt werden, erneut eine Diskussion über den Schutz der Privatsphäre hervorrufen. [...] ThruVision versichert, die Kameras seien völlig sicher und würden die Privatsphäre nicht beeinträchtigen.

Von: corvus

February 18, 2008

Hausdurchsuchungen in Deutschland

Laut dieses Panorama Berichts gibt es ca. 30-50.000 Hausdurchsuchungen pro Jahr in Deutschland. Zur Prüfung eines polizeilichen Antrags zu einer Hausdurchsuchung stehen Richtern in Baden Würtenberg 36 Minuten und in Bayern sogar nur 2 Minuten zur Verfügung. Na da kann ja nichts schiefgehen!

Kommentar eines Richters auf die Frage, ob es nicht eine Ohrfeige für seine Arbeit sei das von Ihm abgesegnete Hausdurchsuchungen im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht als nicht rechtens beurteilt wurden:

Ich würde das nicht so sehen. Ich hab eben gesagt, wo gehobelt wird, in Anführungszeichen, da fallen auch Späne. Wenn man alles hinterfragt, bei allem Respekt vor der Tragweite eines solchen Eingriffs, bekommt man bei dem Pensum, was Amtsrichter haben, die Dinge nicht erledigt.

Die Justiz wird also mit Anfragen seitens der Ermittler so stark überhäuft, das Richter die nötige Sorgfalt vernachlässigen, und lieber eine Durchsuchung mehr, als eine zu wenig absegnen. Das ist ein cleverer Trick, und auf diese Art den verfassungsrechtlichen Schutz der Wohnung auszuhebeln. Zitat Grundgesetz:

Artikel 13 [Unverletzlichkeit der Wohnung]
[...]
3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Von: corvus