April 21, 2008

Theodor-Heuss-Preis

Von den Medien kaum beachtet wurde am 12.04.08 der Theodor-Heuss-Preis der gleichnamigen Stiftung verliehen. Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere bürgerschaftliche Initiative und Zivilcourage. Zum Thema „Sicherheit stärken – Bürgerrechte sichern“ wurden unter anderen der FoeBuD e.V und die Herausgeber des Grundrechte Reports mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Der Theodor-Heuss-Preis wurde an den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum verliehen. Seine Dankesrede ist lesenswert und hier abrufbar. Ein paar Appetithäppchen:

Die [...] Bedrohung besteht darin, dass nicht nur wir, sondern die westlichen Demokratien insgesamt, bei der Entwicklung von Gegenmaßnahmen die klassischen Freiheitsrechte immer weiter aushöhlen. Der Sicherheitsgewinn ist mit Einschränkungen der Freiheit die wir ja doch eigentlich verteidigen wollen, erkauft worden. Nicht jede einzelne Maßnahme war unverhältnismäßig: „Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“, so hat es der Verfassungsrichter Hassemer zum Ausdruck gebracht, „bewegen wir uns aber seit geraumer Zeit hin zum Pol der Sicherheit.“ Es ist die Summe aller Maßnahmen, diese gehen inzwischen weit über die Terrorbekämpfung hinaus.

Am 29.06.1979 stand ein Misstrauensantrag gegen mich im Bundestag zur Abstimmung an. Ich habe in der Debatte etwas gesagt, was heute noch aktueller ist als damals: „Im Computerzeitalter verbietet aber das Grundgesetz, den Bürger zum bloßen Informationsobjekt, zum ergiebigen und verwaltbaren Datenlieferanten zu machen.“ Dann hatte ich hinzugefügt: „Bisher ist das noch nicht der Fall.“ Das könnte ich heute nicht mehr sagen. Aber den folgenden Satz sehr wohl: „Die Effektivität im Rechtsstaat misst sich vor allem an der tatsächlichen Gewährleistung der Grundrechte des einzelnen.“

Am weitesten in der Terrorbekämpfung sind die USA gegangen. Sie haben kürzlich Scheinertränkungen (waterboarding) rechtlich zugelassen. Die Bush-Administration verstößt damit nicht nur gegen Werte der eigenen Rechtsordnung, sondern gegen das geltende Völkerrecht, das keine „Verteidigungsfolter“ zulässt. Auch die „Rettungsfolter“, wie sie von einigen Staatsrechtslehrern hier im Lande für zulässig erachtet wird, ist völkerrechtswidrig.
Das Völkerrecht schließt jegliche Art von Folter strikt aus, also auch die sogenannte „torture light“, die keine Spuren hinterlässt. Es ist dabei gleichgültig, welche Ziele die Folterer verfolgen und ob es sich um außergewöhnliche öffentliche Notstände handelt. Wen der Schutz der Menschenwürde nicht überzeugt, der sollte sich vor Augen führen, wie gern die Folterer dieser Welt Ausnahmeregeln für ihr schändliches Tun missbrauchen würden.

Die Sicherheitsbehörden werden immer stärker im Vorfeld der Straftatbegehung und des Tatverdachts tätig. Das geschieht z.B. durch die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten. Sie ist ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Wir alle, die unverdächtigen Bürger, werden mit Kommunikations- und Bewegungsprofilen erfasst. Ich bin sicher, dass unsere Verfassungsbeschwerde dem eine Grenze setzen wird.

In dieser Situation verteidigt das Bundesverfassungsgericht in eindrucksvoller Weise in einer ganzen Serie von Urteilen – mehr als 10 in wenigen Jahren – unsere Verfassung gegen Sicherheitsgesetze der Parlamente. Die Urteile stoßen auf heftigen Widerstand. Man muss auch die Urteile vor dem Gesetzgeber schützen.

Aber wir befinden uns gar nicht in einem „war on terror“. Der „amerikanische Weg“ ist ein Irrweg. Das Feindstrafrecht ist eine Kapitulation des Rechtsstaats. So muss auch die Grenze zwischen Polizei und Militär – eine wichtige zivilisatorische Errungenschaft – unbedingt bewahrt werden.

Staatliche Maßnahmen dürfen nicht zu Abschreckungs-und Einschüchterungseffekten führen. Sie dürfen die Bürger nicht zu einer Selbstbeschränkung beim Umgang mit der Freiheit veranlassen. Dann nimmt die demokratische Gesellschaft ernsthaft Schaden. In einem Staat, so sagt Hans-Jürgen Papier zu Recht, „der keine Rückzugsbereiche der Privatheit“ übrig lasse, „möchte ich nicht leben.“

Von: corvus

March 01, 2008

Chaosradio zur Online-Durchsuchung

Heute hatte ich endlich Zeit den am Mittwoch Abend - brandaktuell - ausgestrahlten CCC Podcast zur Online-Durchsuchung zu hören.

Die CCC-Ikonen Constanze Kurz, Frank Rieger und Erdgeist waren am selben Tag bei der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe anwesend, und erklären in einer fast zweistündigen Sendung sachlich, motiviert und kurzweilig die Konsequenzen und Nebenwirkungen des neu artikulierten Grundrechts "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Etwas lapidarer ausgedrückt: Das neue Grundrecht auf digitale Intimssphäre.

Um das mal klarzustellen: Das das BVerfG ein neues Grundrecht beschreibt [Urteil], passiert nur alle paar Jahrzehnte! Das Gericht hat an dieser Stelle mit viel Augenmaß und Weitsicht gearbeitet, das Urteil kann als Sieg aller Bürgerrechtler und Datenschützer betrachtet werden. Der CCC schreibt, die Verfassung sei im digitalen Zeitalter angekommen. Die Implikationen dessen werden uns sicher in den nächsten Monaten und Jahren beschäftigen und zeigen der Datengier der Staatsorgane Schranken auf. Für die Vorratsdatenspeicherung sieht es nach diesem Urteil auch recht düster aus. Fest steht auf jeden Fall, das die Online-Durchsuchung niemals so ausufern kann, wie zB. die derzeitige Anwendung der Telefonüberwachung.

Wir reden zur Bewilligung des Antrags auf den Einsatz eines Bundestrojaners von einer ausfühllichen schriftlichen Begründung durch einen Richter bei einem konkreten Verdacht auf schwerste Straftaten mit einer massiven, zeitnahen, konkreten Gefahr für Leib und Leben, das Bestehen des Staates / Bundeslandes oder des Angriffs auf staatliche Infrastruktur. O-Ton Frank: "Wenn sie davon Kenntnis erlangen das jemand eine Talsperre vergiften will, dann dürfen sie halt." 

Die Sendung "Chaosradio: Computerverwanzung" [mp3] ist ausgesprochen empfehlenswert. Besonders Frank gefällt wieder mit seinen fundierten, detaillierten und präzisen Formulierungen. Uneingeschränkter Hörtipp für alle!

Von: lolli

February 27, 2008

Schlagzeilen

Das jüngste Urteil des BVerG haben alle Nachrichtendienste aufgegriffen. Eine gute Gelegenheit den Stil der Schlagzeilen untereinander zu vergleichen.

Heise zerlegt das Thema und die Reaktionen über den Tag verteilt in fünf [1] [2] [3] [4] [5] verschiedenen Posts, und titelt in der initialen Nachricht:

Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz

Die Tagesschau titelt reißerischer:

Enge Grenzen für Bundestrojaner

Spiegel bearbeitet das Thema ebenfalls in mehreren Artikeln, titelt zunächst "Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen", und ändert diesen später in:

Strenge Auflagen für Online-Durchsuchung - Schäuble will BKA-Gesetz rasch umsetzen

Focus mag es plakativer, verfälscht damit massiv und titelt:

Karlsruhe erlaubt Online-Durchsuchung

Das war wohl nix Focus. Sechs. Setzen. Durchgefallen. Bitte nächstesmal etwas mehr Sorgfalt und etwas weniger Bild-Niveau. Das gibt wieder etwas mehr Platz im Newsreader.

Von: lolli

February 27, 2008

Hallo neues Grundrecht!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil bezüglich des „NRW-Gesetzes zur Online-Durchsuchung“ verkündet. Es hat das Gesetz als solches für nichtig erklärt und gleichzeitig ein neues Grundrecht geschaffen: Das „Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Demnach ist die Onlinedurchsuchung nicht generell verboten, wird aber an hohe Auflagen gebunden.

Es darf nur durchsucht werden wenn [...] überragend wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden.

Nach der Ansicht des Spiegelfechters bedeutet es ausserdem:

Damit sollte eigentlich auch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung vom Tisch sein, da sie explizit keinen konkreten Verdachtsmoment vorsieht.

Es bleibt nur zu hoffen, das er Recht hat. Eine erste Entscheidung ist für Ende März angekündigt.

Von: corvus

January 12, 2008

Grundrecht Intim - Artikel 18 GG

Damals, beim Bund, habe ich in der Grundausbildung eine Ausgabe des Grundgesetzes erhalten. Eine Sache, die ich der Bundeswehr noch immer positiv anrechne! Einige Zeit ist es dann in meinem Buecherregal vergammelt, bis ich es irgendwann in meiner Nasszelle, praeziser gesagt: griffbereit neben dem Klo, deponiert habe.

Seit dem ist dies immer wieder Einstieg in Diskussionen mit Gaesten, die beim Nachgehen ihrer Beduerfnisse, "zufaellig", teilweise zum ersten mal, im Grundgesetz lesen. Das Grundgesetz laesst sich uebrigens hier nachlesen, und hier in gedruckter Form kosten- und portofrei bestellen.

Heute bin ich beim Kacken Zaehneputzen mal wieder ueber Artikel 18 gestolpert:

Artikel 18 [Verwirkung von Grundrechten]
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Prima. Also mal gesetz den Fall, das Bundesverfassungsgericht saegt die Vorratsdatenspeicherung (zB wg. Artikel 5 und 10) mit Pauken und Trompeten ab: Theoretisch koennte man meinen, das alle Bundestagsabgeordneten, die dafuer gestimmt haben, offensichtlich verfassungsfeindlich agieren, und damit diese Grundrechte verwirkt haben. Waere doch super: 3/4 des Parlaments direkt mal weg. Ist ja schliesslich untragbar, eine Regierung, die gegen unsere Grundrechte zum Kampf gegen die demokratische Grundordnung agiert, oder?

Ungluecklicherweise bin ich kein Jurist, und werde daher vermutlich erst bei einer der naechsten "Sitzungen" ueber einen Paragraphen stolpern, der mir den gesonderten Schutz der Parlamentarier offenbart, so dass man sie dann wohl doch nicht zur Rechenschaft ziehen kann. Ich bin aber auf jeden Fall mal gespannt, was bei der Verfassungsklage gegen die Vorratsdatespeicherung hinten rauskommt.

Von: lolli