May 18, 2008

Verfassungsfeind Nr. 1

Unser Lieblingsproblempolitiker Wolfgang SS. konkretisiert seine Pläne zum Aufbau eines dedizierten Spitzeldienstes in Deutschland: Die Bundesabhörzentrale soll die innerdeutschen Überwachungen des Bundesnachrichtendienst, BKA, Verfassungsschutz und der Bundespolizei "bündeln" und "herauslösen", nach dem Vorbild der NSA.

Also ich befürworte das ja: Wir haben schon vor einigen Jahrzehnten gute Erfahrungen mit der Gestapo gemacht, und wissen genau, was für ein erfolgreiches Mittel die Verschmelzung der Geheimdienste mit der Polizei ist, um Bürger zu knetchten, aus dem Verkehr zu ziehen und mundtod zu machen. Zwar ist das laut Grundgesetz verboten, aber unseren größten Innenminister aller Zeiten scheren solche sinnlosen Nebensächlichkeiten nicht. Das Bundesverfassungsgericht ist doch eh zu langsam um angemessen zu reagieren. Ich meine, wir sollten jeden Redaktuer einer Zeitung und allen Bloggern dringenst zum Tragen einer Armbinde zwingen, auch dieses Modell hat sich bewährt. Dann ist zumindest jedem Gespräschspartner sofort klar mit was er es zu tun hat. Das kann man später auf Anwälte, Geistliche und Mitarbeiter der Telefonseelsorge ausweiten. Vielleicht hat der ein- oder andere CDU Innenminister ja noch Kisten mit passenden Designvorlagen im Keller.

Dabei ist die Installation der "Abhörzentrale" nur ein weiterer Schritt einer Reihe konsequenter Maßnahmen (Ausschnitt):

  • Vorratsdatenspeicherung
  • Telekommunikationsüberwachung
  • Heimliche Online-Durchsuchung
  • Verdeckte Wohnraumdurchsuchung
  • Erweiterte Rasterfahndung
  • Großer Lauschangriff
  • Biometrische Pässe
  • Nutzung der Mautdaten
  • Fluggastdatenspeicherung- und Weitergabe

Eine Geschichte stört mich noch: Bundesabhörzentrale ist einfach kein guter Euphemismus. Das klingt viel zu negativ. Bundesnachrichtendienst statt "Zentrale für internationale Spionage" ist zum Beispiel viel zielführender. Ähnlich gut wie "arbeitssuchend" statt "arbeitslos", oder "Entsorgungspark" statt "Müllkippe". Aber das wird noch gerichtet. Ich bin sicher, wir werden schon bald statt "Abhörzentrale" vom "Bund des Vertrauens", oder der "Agentur zur sicheren Kommunikation" sprechen. Ganz nach dem Vorbild der "National Security Agency". Dann bleiben die Aufgaben zwar gleich, aber drastische Verharmlosung bringt halt nur einen Bruchteil der Bürger zum Denken. Persönlich fand ich ja "Staatssicherheit" als Name und "Informeller Mitarbeiter" für Angestellte auch nicht schlecht. Aber das ist langweilig, hatten wir schon. Obwohl: Eine moderne Mailadresse wie lolli@stasi.im hätte echt was für sich. Kann man sich wenigstens merken.

Was wir noch brauchen, das ist ein sauberer Anschlag: Ein paar hundert unschuldige Tote irgendwo, jeder muss das direkt auf sich selbst beziehen können: "Wenn ich in dem Zug gewesen wäre". Das macht solche Installationen wie eine Zentrale zur verdachtsunabhängigen Überwachung aller Bürger direkt symathischer. Noch ein passender Name und dann passt die Sache.

Zitat Hermann Göring, 1946:

Natürlich, das einfache Volk will keinen Krieg. Aber schließlich sind es die Führer eines Landes, die die Politik bestimmen, und es ist immer leicht, das Volk zum Mitmachen zu bringen, ob es sich nun um eine Demokratie, eine faschistische Diktatur, um ein Parlament oder eine kommunistische Diktatur handelt. Das ist ganz einfach. Man braucht nichts zu tun, als dem Volk zu sagen, es würde angegriffen, und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land in Gefahr. Diese Methode funktioniert in jedem Land.

Von: lolli

April 21, 2008

Theodor-Heuss-Preis

Von den Medien kaum beachtet wurde am 12.04.08 der Theodor-Heuss-Preis der gleichnamigen Stiftung verliehen. Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere bürgerschaftliche Initiative und Zivilcourage. Zum Thema „Sicherheit stärken – Bürgerrechte sichern“ wurden unter anderen der FoeBuD e.V und die Herausgeber des Grundrechte Reports mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Der Theodor-Heuss-Preis wurde an den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum verliehen. Seine Dankesrede ist lesenswert und hier abrufbar. Ein paar Appetithäppchen:

Die [...] Bedrohung besteht darin, dass nicht nur wir, sondern die westlichen Demokratien insgesamt, bei der Entwicklung von Gegenmaßnahmen die klassischen Freiheitsrechte immer weiter aushöhlen. Der Sicherheitsgewinn ist mit Einschränkungen der Freiheit die wir ja doch eigentlich verteidigen wollen, erkauft worden. Nicht jede einzelne Maßnahme war unverhältnismäßig: „Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“, so hat es der Verfassungsrichter Hassemer zum Ausdruck gebracht, „bewegen wir uns aber seit geraumer Zeit hin zum Pol der Sicherheit.“ Es ist die Summe aller Maßnahmen, diese gehen inzwischen weit über die Terrorbekämpfung hinaus.

Am 29.06.1979 stand ein Misstrauensantrag gegen mich im Bundestag zur Abstimmung an. Ich habe in der Debatte etwas gesagt, was heute noch aktueller ist als damals: „Im Computerzeitalter verbietet aber das Grundgesetz, den Bürger zum bloßen Informationsobjekt, zum ergiebigen und verwaltbaren Datenlieferanten zu machen.“ Dann hatte ich hinzugefügt: „Bisher ist das noch nicht der Fall.“ Das könnte ich heute nicht mehr sagen. Aber den folgenden Satz sehr wohl: „Die Effektivität im Rechtsstaat misst sich vor allem an der tatsächlichen Gewährleistung der Grundrechte des einzelnen.“

Am weitesten in der Terrorbekämpfung sind die USA gegangen. Sie haben kürzlich Scheinertränkungen (waterboarding) rechtlich zugelassen. Die Bush-Administration verstößt damit nicht nur gegen Werte der eigenen Rechtsordnung, sondern gegen das geltende Völkerrecht, das keine „Verteidigungsfolter“ zulässt. Auch die „Rettungsfolter“, wie sie von einigen Staatsrechtslehrern hier im Lande für zulässig erachtet wird, ist völkerrechtswidrig.
Das Völkerrecht schließt jegliche Art von Folter strikt aus, also auch die sogenannte „torture light“, die keine Spuren hinterlässt. Es ist dabei gleichgültig, welche Ziele die Folterer verfolgen und ob es sich um außergewöhnliche öffentliche Notstände handelt. Wen der Schutz der Menschenwürde nicht überzeugt, der sollte sich vor Augen führen, wie gern die Folterer dieser Welt Ausnahmeregeln für ihr schändliches Tun missbrauchen würden.

Die Sicherheitsbehörden werden immer stärker im Vorfeld der Straftatbegehung und des Tatverdachts tätig. Das geschieht z.B. durch die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten. Sie ist ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Wir alle, die unverdächtigen Bürger, werden mit Kommunikations- und Bewegungsprofilen erfasst. Ich bin sicher, dass unsere Verfassungsbeschwerde dem eine Grenze setzen wird.

In dieser Situation verteidigt das Bundesverfassungsgericht in eindrucksvoller Weise in einer ganzen Serie von Urteilen – mehr als 10 in wenigen Jahren – unsere Verfassung gegen Sicherheitsgesetze der Parlamente. Die Urteile stoßen auf heftigen Widerstand. Man muss auch die Urteile vor dem Gesetzgeber schützen.

Aber wir befinden uns gar nicht in einem „war on terror“. Der „amerikanische Weg“ ist ein Irrweg. Das Feindstrafrecht ist eine Kapitulation des Rechtsstaats. So muss auch die Grenze zwischen Polizei und Militär – eine wichtige zivilisatorische Errungenschaft – unbedingt bewahrt werden.

Staatliche Maßnahmen dürfen nicht zu Abschreckungs-und Einschüchterungseffekten führen. Sie dürfen die Bürger nicht zu einer Selbstbeschränkung beim Umgang mit der Freiheit veranlassen. Dann nimmt die demokratische Gesellschaft ernsthaft Schaden. In einem Staat, so sagt Hans-Jürgen Papier zu Recht, „der keine Rückzugsbereiche der Privatheit“ übrig lasse, „möchte ich nicht leben.“

Von: corvus

April 13, 2008

Interview mit Bundesverfassungsrichter

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem nimmt in einem ausführlichen Interview mit der Süddeutschen Stellung zu aktuellen Themen wie Medienlandschaft, Freiheit und Sicherheit sowie aktueller Innenpolitik.

Durch seine vorige Laufbahn ist er firm im Bereich der Fernseh- und Medienlandschaft und geht im ersten Teil des Interviews auf Stellung der öffentlich-rechtlichen Medien und des Internets ein. Hoffmann-Riem ist als Mitglied des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erst kürzlich aus dem Amt geschieden und war somit auch an den Entscheidungen des BverfG rund um Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung  beteiligt.

Das Interview ist in Gänze lesenswert (kompletter Text auf einer Seite) und hebt sich erfreulich gut von dem von Politikern gewohnten undifferenzierten "Die Gefahrenlage ist groß" Gesabbel ab. Zitieren möchte ich nur einen kleinen Teil mit der Anwort auf die Frage, ob Innenminister Schäuble mit seinen Vorschlägen zur inneren Sicherheit zu weit gehe:

Hoffmann-Riem: Die Politik muss auf eine neuartige Lage reagieren, aber mit Augenmaß. Neu ist, dass sie sich verstärkt mit einer mehr oder minder diffusen Gefahrenlage befassen muss und deshalb schon im Vorfeld des Eintritts möglicher Gefahren tätig werden muss. Damit aber entsteht das Risiko der Erosion von rechtsstaatlichen Standards. Diese fordern für staatliche Eingriffe, dass es hinreichende, tatsächlich fundierte Anhaltspunkte für die Gefährdung von hinreichend gewichtigen Rechtsgütern gibt, auf die dann mit auf die Gefahrenlage abgestimmten Maßnahmen reagiert werden kann. Prävention gegenüber diffusen Gefahrenlagen bedeutet Handeln unter extremer Ungewissheit und mit dem großen Risiko, Unverdächtige zu beeinträchtigen oder die Bevölkerung insgesamt einzuschüchtern. Wir haben versucht, die Risiken neuer Instrumente für die Freiheit der Bürger zu begrenzen. Werden neue beeinträchtigende Instrumente eingeführt, sollte es empirisch nachvollziehbare Anhaltspunkte darüber geben, warum die bisherigen Instrumente nicht reichen. Und umgekehrt sollte plausibel gezeigt werden, warum neue Instrumente unverzichtbar sind ...

Von: lolli

March 27, 2008

Mailsignatur und Mailboxansage

Das law blog ist über eine schöne eMailsignatur gestolpert, welche die weitgehend unwirksamen Disclaimer ersetzen kann:

Bitte beachten Sie, daß dem [grundgesetzwidrigen] Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zufolge, seit dem 1. Januar 2008 jeglicher elektronische Kontakt (E-Mail, Telefongespräche, SMS, Internet-Telefonie, Mobilfunk, Fax) mit mir oder anderen Nutzern verdachtsunabhängig für den automatisierten geheimen Zugriff durch Strafverfolgungs- u. Polizeivollzugsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollkriminal- und Zollfahndungsämter, die Zollverwaltung zur Schwarzarbeitsbekämpfung, Notrufabfragestellen, Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst sowie 52 Staaten wie beispielsweise Aserbeidschan oder die USA sechs Monate lang gespeichert wird, einschließlich der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Anwälten. Mehr Infos zur totalen Protokollierung Ihrer Kommunikationsdaten auf www.vorratsdatenspeicherung.de.

Die Quelle ist ursprünglich das AK-Vorrat Wiki, beim Stöbern ist mir noch eine weitere schöne Formulierung zur Verwendung als Mailboxansage aufgefallen:

Vielen Dank für Ihren Anruf. Wir haben jetzt Ihre Telefonnummer, Anrufzeit und Ihren Standpunkt auf 50 Meter genau gespeichert. Hinterlassen Sie nach dem Signalton gerne weitere Daten. Wir sehen eh alles. Ihre Bundeskanzlerin und SPDCDU-Regierung.

Von: lolli

March 11, 2008

Automatische Nummernschilderfassung abgesägt

Die gesetzliche Regelung zur Autobahnmaut ist ein klassisches Beispiel zur Salamitaktik unserer Politik: Ursprünglich ist das Gesetz so formuliert worden, daß anfallende Daten nur und ausschließlich zu Abrechnungszwecken genutzt und unmittelbar danach gelöscht werden dürfen. Damit wurden Datenschützer beruhigt. Nun mehren sich die Begehrlichkeiten die Daten auch anders zu nutzen. Die Mautbrücken können nämlich eine automatische Nummernschilderkennung durchführen, primär entwickelt um Mautpreller zu finden.

Hessen, Bayern und ein paar andere Länder haben 2007 mal ein paar Versuche gefahren, Hessen hat dabei verdachtsunabhängig über 1 Millionen Nummernschilder aufgezeichnet, Bayern hat über das dreifache pro Monat geschafft. 6 weitere Bundesländer haben gesetzliche Regelungen in dieser Richtung. Hessen hat dabei eine Trefferquote von 0,3 Promille erreicht, das sind 300 Täter, ca. 200 davon haben sich der schwerstkriminellen Tat einer fehlenden KFZ Haftpflicht schuldig gemacht. Angeblich ist als einziger Erfolg die Festnahme einer Einbrechertruppe zu verbuchen. Und das bei der Generalverdächtigung von 1 Millionen Bürgern. Das nenne ich einen durchschlagenden Erfolg ;)

Einige Autofahrer haben dagegen geklagt, heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt und die Regelungen in Hessen und Schleswig-Holtstein für nichtig erklärt. Die Gesetze verstoßen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die verdachtsunabhängige und flächenddeckende Nummernschilderfassung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Danke Bundesverfassungsgericht! Jetzt bitte noch die Vorratsdatenspeicherung.

Das unsere Politk zunehmend handwerklich schlechte Gesetze zusammenfrickelt ist bedenklich. Die Herren Schäuble, Schily und co.: Ihr habt doch alle Jura studiert. Ist da wirklich gar nichts hängen geblieben? Habt Ihr keine Berater, die Euch auf die Sinnlosigkeit rechtswidriger Erlässe hinweisen und die Notbremse früh ziehen bevor Ihr Euch blamiert?

Von: lolli

February 18, 2008

Hausdurchsuchungen in Deutschland

Laut dieses Panorama Berichts gibt es ca. 30-50.000 Hausdurchsuchungen pro Jahr in Deutschland. Zur Prüfung eines polizeilichen Antrags zu einer Hausdurchsuchung stehen Richtern in Baden Würtenberg 36 Minuten und in Bayern sogar nur 2 Minuten zur Verfügung. Na da kann ja nichts schiefgehen!

Kommentar eines Richters auf die Frage, ob es nicht eine Ohrfeige für seine Arbeit sei das von Ihm abgesegnete Hausdurchsuchungen im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht als nicht rechtens beurteilt wurden:

Ich würde das nicht so sehen. Ich hab eben gesagt, wo gehobelt wird, in Anführungszeichen, da fallen auch Späne. Wenn man alles hinterfragt, bei allem Respekt vor der Tragweite eines solchen Eingriffs, bekommt man bei dem Pensum, was Amtsrichter haben, die Dinge nicht erledigt.

Die Justiz wird also mit Anfragen seitens der Ermittler so stark überhäuft, das Richter die nötige Sorgfalt vernachlässigen, und lieber eine Durchsuchung mehr, als eine zu wenig absegnen. Das ist ein cleverer Trick, und auf diese Art den verfassungsrechtlichen Schutz der Wohnung auszuhebeln. Zitat Grundgesetz:

Artikel 13 [Unverletzlichkeit der Wohnung]
[...]
3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Von: corvus

January 12, 2008

Grundrecht Intim - Artikel 18 GG

Damals, beim Bund, habe ich in der Grundausbildung eine Ausgabe des Grundgesetzes erhalten. Eine Sache, die ich der Bundeswehr noch immer positiv anrechne! Einige Zeit ist es dann in meinem Buecherregal vergammelt, bis ich es irgendwann in meiner Nasszelle, praeziser gesagt: griffbereit neben dem Klo, deponiert habe.

Seit dem ist dies immer wieder Einstieg in Diskussionen mit Gaesten, die beim Nachgehen ihrer Beduerfnisse, "zufaellig", teilweise zum ersten mal, im Grundgesetz lesen. Das Grundgesetz laesst sich uebrigens hier nachlesen, und hier in gedruckter Form kosten- und portofrei bestellen.

Heute bin ich beim Kacken Zaehneputzen mal wieder ueber Artikel 18 gestolpert:

Artikel 18 [Verwirkung von Grundrechten]
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Prima. Also mal gesetz den Fall, das Bundesverfassungsgericht saegt die Vorratsdatenspeicherung (zB wg. Artikel 5 und 10) mit Pauken und Trompeten ab: Theoretisch koennte man meinen, das alle Bundestagsabgeordneten, die dafuer gestimmt haben, offensichtlich verfassungsfeindlich agieren, und damit diese Grundrechte verwirkt haben. Waere doch super: 3/4 des Parlaments direkt mal weg. Ist ja schliesslich untragbar, eine Regierung, die gegen unsere Grundrechte zum Kampf gegen die demokratische Grundordnung agiert, oder?

Ungluecklicherweise bin ich kein Jurist, und werde daher vermutlich erst bei einer der naechsten "Sitzungen" ueber einen Paragraphen stolpern, der mir den gesonderten Schutz der Parlamentarier offenbart, so dass man sie dann wohl doch nicht zur Rechenschaft ziehen kann. Ich bin aber auf jeden Fall mal gespannt, was bei der Verfassungsklage gegen die Vorratsdatespeicherung hinten rauskommt.

Von: lolli

January 05, 2008

Datenschutz in Deutschland verfallend

Privatssphaere und Freiheit sind untrennbar miteinander verbunden. Wer ueberwacht wird, oder sich nur ueberwacht fuehlt, wird automatisch seine Meinung weniger stark vertreten und sich auf Grund von Aengsten weniger stark Gehoer verschaffen koennen, und damit in seiner Freiheit eingeschraenkt sein. Das ist schlecht fuer unsere Gesellschafft. Wem dieser Gedankengang nicht klar ist, moege mal ein wenig google quaelen, es gibt tonnenweise Material, das dies schluessig darlegt.

Die Gruender unseres Staates haben dies mit dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis in Artikel 10 im Grundgesetz verankert, 1983 hat der Bundesgerichtshof das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" im Rahmen des Volkszaehlungsurteils konkretiesiert.

Die Organisation Privacy International beobachtet den Stand des Datenschutzes und den Schutz der Privatssphaere weltweit und veroeffentlicht jaehrlich ein Ranking. Nicht sonderlich ueberraschend sind Staaten wie Russland und China ganz vorne im Treten der Buergerrechte dabei, USA folgt nicht viel weiter hinten, Grossbritanien hat 1984 laengst uebererfuellt und hat unstrittig ebenfalls einen "guten" Platz verdient.

Deutschland konnte sich in den letzten Jahren einen Platz im Mittelfeld sichern, ist jedoch mit folgender Begruendungen massiv abgerutscht:

  • Grosser Lauschangriff
  • RFID bei der Fussballweltmeisterschaft
  • Vorratsdatenspeicherung
  • Biometrie in Paessen
  • Mautsystem auf Autobahnen
  • IMSI-Catcher (Ortung per Handy)
  • uvm.

Der komplette Bericht laesst sich hier bedauern, der Spiegel hat eine huebsche Zusammenfassung:

Während die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland nach wie vor Lob finden, sieht Privacy International diese offenbar als akut bedroht: Deutschland wird im Block "einige Datenschutzmaßnahmen, aber geschwächter Schutz" subsumiert. Unter dem Strich steht für Deutschlands Datenschutzmaßnahmen das Fazit "decaying" - "verfallend".

Von: lolli

December 26, 2007

Koehler unterzeichnet Vorratsdatenspeicherung

Bereits zweimal in seiner Karriere als Bundespraesident hat Horst Koehler Gesetze der Regierungskoalition als Grundgesetzwidrig abgelehnt (Privatisierung der Flugsicherung und das Verbraucherinformationsgesetz). Das ein Bundespraesident ueberhaupt Gesetze nicht unterzeichnet, und die Erlassung damit verhindert, ist relativ selten, in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschlands ueberhaupt erst acht mal. Er darf das auch nur bei Verfahrensfehlern oder nicht Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Die stille Hoffnung, das dies auch bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung passiert, hat sich leider nicht bestaetigt, das Gesetz ist damit erlassen und tritt am 1. Januar 2008 in Kraft, wenn nicht das Verfassungsgericht mit einer Verfuegung die Notbremse zieht. Aber auch das ist eher selten. Der AK-Vorratsdatenspeicherung arbeitet aber an einem entsprechenden Eilantrag. Inzwischen haben ueber 25.000 Buerger die Vollmacht zur Verfassungsbeschwerde unterschrieben, etliche Personen sehen das Gesetz also im Gegensatz zu Koehler als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Heise bringt das Thema gut auf den Punkt:

Damit kann das Gesetz, das der Bundesrat Ende November trotz anhaltender Proteste gebilligt hatte, zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Danach werden Telefon- und Internetverbindungsdaten künftig ein halbes Jahr lang gespeichert und neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt. Auch Telefonate von Anwälten, Ärzten und Journalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen abgehört werden.

Von: lolli