May 18, 2008

Verfassungsfeind Nr. 1

Unser Lieblingsproblempolitiker Wolfgang SS. konkretisiert seine Pläne zum Aufbau eines dedizierten Spitzeldienstes in Deutschland: Die Bundesabhörzentrale soll die innerdeutschen Überwachungen des Bundesnachrichtendienst, BKA, Verfassungsschutz und der Bundespolizei "bündeln" und "herauslösen", nach dem Vorbild der NSA.

Also ich befürworte das ja: Wir haben schon vor einigen Jahrzehnten gute Erfahrungen mit der Gestapo gemacht, und wissen genau, was für ein erfolgreiches Mittel die Verschmelzung der Geheimdienste mit der Polizei ist, um Bürger zu knetchten, aus dem Verkehr zu ziehen und mundtod zu machen. Zwar ist das laut Grundgesetz verboten, aber unseren größten Innenminister aller Zeiten scheren solche sinnlosen Nebensächlichkeiten nicht. Das Bundesverfassungsgericht ist doch eh zu langsam um angemessen zu reagieren. Ich meine, wir sollten jeden Redaktuer einer Zeitung und allen Bloggern dringenst zum Tragen einer Armbinde zwingen, auch dieses Modell hat sich bewährt. Dann ist zumindest jedem Gespräschspartner sofort klar mit was er es zu tun hat. Das kann man später auf Anwälte, Geistliche und Mitarbeiter der Telefonseelsorge ausweiten. Vielleicht hat der ein- oder andere CDU Innenminister ja noch Kisten mit passenden Designvorlagen im Keller.

Dabei ist die Installation der "Abhörzentrale" nur ein weiterer Schritt einer Reihe konsequenter Maßnahmen (Ausschnitt):

  • Vorratsdatenspeicherung
  • Telekommunikationsüberwachung
  • Heimliche Online-Durchsuchung
  • Verdeckte Wohnraumdurchsuchung
  • Erweiterte Rasterfahndung
  • Großer Lauschangriff
  • Biometrische Pässe
  • Nutzung der Mautdaten
  • Fluggastdatenspeicherung- und Weitergabe

Eine Geschichte stört mich noch: Bundesabhörzentrale ist einfach kein guter Euphemismus. Das klingt viel zu negativ. Bundesnachrichtendienst statt "Zentrale für internationale Spionage" ist zum Beispiel viel zielführender. Ähnlich gut wie "arbeitssuchend" statt "arbeitslos", oder "Entsorgungspark" statt "Müllkippe". Aber das wird noch gerichtet. Ich bin sicher, wir werden schon bald statt "Abhörzentrale" vom "Bund des Vertrauens", oder der "Agentur zur sicheren Kommunikation" sprechen. Ganz nach dem Vorbild der "National Security Agency". Dann bleiben die Aufgaben zwar gleich, aber drastische Verharmlosung bringt halt nur einen Bruchteil der Bürger zum Denken. Persönlich fand ich ja "Staatssicherheit" als Name und "Informeller Mitarbeiter" für Angestellte auch nicht schlecht. Aber das ist langweilig, hatten wir schon. Obwohl: Eine moderne Mailadresse wie lolli@stasi.im hätte echt was für sich. Kann man sich wenigstens merken.

Was wir noch brauchen, das ist ein sauberer Anschlag: Ein paar hundert unschuldige Tote irgendwo, jeder muss das direkt auf sich selbst beziehen können: "Wenn ich in dem Zug gewesen wäre". Das macht solche Installationen wie eine Zentrale zur verdachtsunabhängigen Überwachung aller Bürger direkt symathischer. Noch ein passender Name und dann passt die Sache.

Zitat Hermann Göring, 1946:

Natürlich, das einfache Volk will keinen Krieg. Aber schließlich sind es die Führer eines Landes, die die Politik bestimmen, und es ist immer leicht, das Volk zum Mitmachen zu bringen, ob es sich nun um eine Demokratie, eine faschistische Diktatur, um ein Parlament oder eine kommunistische Diktatur handelt. Das ist ganz einfach. Man braucht nichts zu tun, als dem Volk zu sagen, es würde angegriffen, und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land in Gefahr. Diese Methode funktioniert in jedem Land.

Von: lolli

April 13, 2008

Interview mit Bundesverfassungsrichter

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem nimmt in einem ausführlichen Interview mit der Süddeutschen Stellung zu aktuellen Themen wie Medienlandschaft, Freiheit und Sicherheit sowie aktueller Innenpolitik.

Durch seine vorige Laufbahn ist er firm im Bereich der Fernseh- und Medienlandschaft und geht im ersten Teil des Interviews auf Stellung der öffentlich-rechtlichen Medien und des Internets ein. Hoffmann-Riem ist als Mitglied des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erst kürzlich aus dem Amt geschieden und war somit auch an den Entscheidungen des BverfG rund um Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung  beteiligt.

Das Interview ist in Gänze lesenswert (kompletter Text auf einer Seite) und hebt sich erfreulich gut von dem von Politikern gewohnten undifferenzierten "Die Gefahrenlage ist groß" Gesabbel ab. Zitieren möchte ich nur einen kleinen Teil mit der Anwort auf die Frage, ob Innenminister Schäuble mit seinen Vorschlägen zur inneren Sicherheit zu weit gehe:

Hoffmann-Riem: Die Politik muss auf eine neuartige Lage reagieren, aber mit Augenmaß. Neu ist, dass sie sich verstärkt mit einer mehr oder minder diffusen Gefahrenlage befassen muss und deshalb schon im Vorfeld des Eintritts möglicher Gefahren tätig werden muss. Damit aber entsteht das Risiko der Erosion von rechtsstaatlichen Standards. Diese fordern für staatliche Eingriffe, dass es hinreichende, tatsächlich fundierte Anhaltspunkte für die Gefährdung von hinreichend gewichtigen Rechtsgütern gibt, auf die dann mit auf die Gefahrenlage abgestimmten Maßnahmen reagiert werden kann. Prävention gegenüber diffusen Gefahrenlagen bedeutet Handeln unter extremer Ungewissheit und mit dem großen Risiko, Unverdächtige zu beeinträchtigen oder die Bevölkerung insgesamt einzuschüchtern. Wir haben versucht, die Risiken neuer Instrumente für die Freiheit der Bürger zu begrenzen. Werden neue beeinträchtigende Instrumente eingeführt, sollte es empirisch nachvollziehbare Anhaltspunkte darüber geben, warum die bisherigen Instrumente nicht reichen. Und umgekehrt sollte plausibel gezeigt werden, warum neue Instrumente unverzichtbar sind ...

Von: lolli

March 01, 2008

Chaosradio zur Online-Durchsuchung

Heute hatte ich endlich Zeit den am Mittwoch Abend - brandaktuell - ausgestrahlten CCC Podcast zur Online-Durchsuchung zu hören.

Die CCC-Ikonen Constanze Kurz, Frank Rieger und Erdgeist waren am selben Tag bei der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe anwesend, und erklären in einer fast zweistündigen Sendung sachlich, motiviert und kurzweilig die Konsequenzen und Nebenwirkungen des neu artikulierten Grundrechts "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Etwas lapidarer ausgedrückt: Das neue Grundrecht auf digitale Intimssphäre.

Um das mal klarzustellen: Das das BVerfG ein neues Grundrecht beschreibt [Urteil], passiert nur alle paar Jahrzehnte! Das Gericht hat an dieser Stelle mit viel Augenmaß und Weitsicht gearbeitet, das Urteil kann als Sieg aller Bürgerrechtler und Datenschützer betrachtet werden. Der CCC schreibt, die Verfassung sei im digitalen Zeitalter angekommen. Die Implikationen dessen werden uns sicher in den nächsten Monaten und Jahren beschäftigen und zeigen der Datengier der Staatsorgane Schranken auf. Für die Vorratsdatenspeicherung sieht es nach diesem Urteil auch recht düster aus. Fest steht auf jeden Fall, das die Online-Durchsuchung niemals so ausufern kann, wie zB. die derzeitige Anwendung der Telefonüberwachung.

Wir reden zur Bewilligung des Antrags auf den Einsatz eines Bundestrojaners von einer ausfühllichen schriftlichen Begründung durch einen Richter bei einem konkreten Verdacht auf schwerste Straftaten mit einer massiven, zeitnahen, konkreten Gefahr für Leib und Leben, das Bestehen des Staates / Bundeslandes oder des Angriffs auf staatliche Infrastruktur. O-Ton Frank: "Wenn sie davon Kenntnis erlangen das jemand eine Talsperre vergiften will, dann dürfen sie halt." 

Die Sendung "Chaosradio: Computerverwanzung" [mp3] ist ausgesprochen empfehlenswert. Besonders Frank gefällt wieder mit seinen fundierten, detaillierten und präzisen Formulierungen. Uneingeschränkter Hörtipp für alle!

Von: lolli

February 27, 2008

Schlagzeilen

Das jüngste Urteil des BVerG haben alle Nachrichtendienste aufgegriffen. Eine gute Gelegenheit den Stil der Schlagzeilen untereinander zu vergleichen.

Heise zerlegt das Thema und die Reaktionen über den Tag verteilt in fünf [1] [2] [3] [4] [5] verschiedenen Posts, und titelt in der initialen Nachricht:

Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz

Die Tagesschau titelt reißerischer:

Enge Grenzen für Bundestrojaner

Spiegel bearbeitet das Thema ebenfalls in mehreren Artikeln, titelt zunächst "Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen", und ändert diesen später in:

Strenge Auflagen für Online-Durchsuchung - Schäuble will BKA-Gesetz rasch umsetzen

Focus mag es plakativer, verfälscht damit massiv und titelt:

Karlsruhe erlaubt Online-Durchsuchung

Das war wohl nix Focus. Sechs. Setzen. Durchgefallen. Bitte nächstesmal etwas mehr Sorgfalt und etwas weniger Bild-Niveau. Das gibt wieder etwas mehr Platz im Newsreader.

Von: lolli

February 27, 2008

Hallo neues Grundrecht!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil bezüglich des „NRW-Gesetzes zur Online-Durchsuchung“ verkündet. Es hat das Gesetz als solches für nichtig erklärt und gleichzeitig ein neues Grundrecht geschaffen: Das „Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Demnach ist die Onlinedurchsuchung nicht generell verboten, wird aber an hohe Auflagen gebunden.

Es darf nur durchsucht werden wenn [...] überragend wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden.

Nach der Ansicht des Spiegelfechters bedeutet es ausserdem:

Damit sollte eigentlich auch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung vom Tisch sein, da sie explizit keinen konkreten Verdachtsmoment vorsieht.

Es bleibt nur zu hoffen, das er Recht hat. Eine erste Entscheidung ist für Ende März angekündigt.

Von: corvus

February 18, 2008

Hausdurchsuchungen in Deutschland

Laut dieses Panorama Berichts gibt es ca. 30-50.000 Hausdurchsuchungen pro Jahr in Deutschland. Zur Prüfung eines polizeilichen Antrags zu einer Hausdurchsuchung stehen Richtern in Baden Würtenberg 36 Minuten und in Bayern sogar nur 2 Minuten zur Verfügung. Na da kann ja nichts schiefgehen!

Kommentar eines Richters auf die Frage, ob es nicht eine Ohrfeige für seine Arbeit sei das von Ihm abgesegnete Hausdurchsuchungen im Nachhinein vom Bundesverfassungsgericht als nicht rechtens beurteilt wurden:

Ich würde das nicht so sehen. Ich hab eben gesagt, wo gehobelt wird, in Anführungszeichen, da fallen auch Späne. Wenn man alles hinterfragt, bei allem Respekt vor der Tragweite eines solchen Eingriffs, bekommt man bei dem Pensum, was Amtsrichter haben, die Dinge nicht erledigt.

Die Justiz wird also mit Anfragen seitens der Ermittler so stark überhäuft, das Richter die nötige Sorgfalt vernachlässigen, und lieber eine Durchsuchung mehr, als eine zu wenig absegnen. Das ist ein cleverer Trick, und auf diese Art den verfassungsrechtlichen Schutz der Wohnung auszuhebeln. Zitat Grundgesetz:

Artikel 13 [Unverletzlichkeit der Wohnung]
[...]
3) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Von: corvus