Von den Medien kaum beachtet wurde am 12.04.08 der Theodor-Heuss-Preis der gleichnamigen Stiftung verliehen. Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere bürgerschaftliche Initiative und Zivilcourage. Zum Thema „Sicherheit stärken – Bürgerrechte sichern“ wurden unter anderen der FoeBuD e.V und die Herausgeber des Grundrechte Reports mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Der Theodor-Heuss-Preis wurde an den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum verliehen. Seine Dankesrede ist lesenswert und hier abrufbar. Ein paar Appetithäppchen:
Die [...] Bedrohung besteht darin, dass nicht nur wir, sondern die westlichen Demokratien insgesamt, bei der Entwicklung von Gegenmaßnahmen die klassischen Freiheitsrechte immer weiter aushöhlen. Der Sicherheitsgewinn ist mit Einschränkungen der Freiheit die wir ja doch eigentlich verteidigen wollen, erkauft worden. Nicht jede einzelne Maßnahme war unverhältnismäßig: „Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“, so hat es der Verfassungsrichter Hassemer zum Ausdruck gebracht, „bewegen wir uns aber seit geraumer Zeit hin zum Pol der Sicherheit.“ Es ist die Summe aller Maßnahmen, diese gehen inzwischen weit über die Terrorbekämpfung hinaus.
Am 29.06.1979 stand ein Misstrauensantrag gegen mich im Bundestag zur Abstimmung an. Ich habe in der Debatte etwas gesagt, was heute noch aktueller ist als damals: „Im Computerzeitalter verbietet aber das Grundgesetz, den Bürger zum bloßen Informationsobjekt, zum ergiebigen und verwaltbaren Datenlieferanten zu machen.“ Dann hatte ich hinzugefügt: „Bisher ist das noch nicht der Fall.“ Das könnte ich heute nicht mehr sagen. Aber den folgenden Satz sehr wohl: „Die Effektivität im Rechtsstaat misst sich vor allem an der tatsächlichen Gewährleistung der Grundrechte des einzelnen.“
Am weitesten in der Terrorbekämpfung sind die USA gegangen. Sie haben kürzlich Scheinertränkungen (waterboarding) rechtlich zugelassen. Die Bush-Administration verstößt damit nicht nur gegen Werte der eigenen Rechtsordnung, sondern gegen das geltende Völkerrecht, das keine „Verteidigungsfolter“ zulässt. Auch die „Rettungsfolter“, wie sie von einigen Staatsrechtslehrern hier im Lande für zulässig erachtet wird, ist völkerrechtswidrig.
Das Völkerrecht schließt jegliche Art von Folter strikt aus, also auch die sogenannte „torture light“, die keine Spuren hinterlässt. Es ist dabei gleichgültig, welche Ziele die Folterer verfolgen und ob es sich um außergewöhnliche öffentliche Notstände handelt. Wen der Schutz der Menschenwürde nicht überzeugt, der sollte sich vor Augen führen, wie gern die Folterer dieser Welt Ausnahmeregeln für ihr schändliches Tun missbrauchen würden.
Die Sicherheitsbehörden werden immer stärker im Vorfeld der Straftatbegehung und des Tatverdachts tätig. Das geschieht z.B. durch die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten. Sie ist ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Wir alle, die unverdächtigen Bürger, werden mit Kommunikations- und Bewegungsprofilen erfasst. Ich bin sicher, dass unsere Verfassungsbeschwerde dem eine Grenze setzen wird.
In dieser Situation verteidigt das Bundesverfassungsgericht in eindrucksvoller Weise in einer ganzen Serie von Urteilen – mehr als 10 in wenigen Jahren – unsere Verfassung gegen Sicherheitsgesetze der Parlamente. Die Urteile stoßen auf heftigen Widerstand. Man muss auch die Urteile vor dem Gesetzgeber schützen.
Aber wir befinden uns gar nicht in einem „war on terror“. Der „amerikanische Weg“ ist ein Irrweg. Das Feindstrafrecht ist eine Kapitulation des Rechtsstaats. So muss auch die Grenze zwischen Polizei und Militär – eine wichtige zivilisatorische Errungenschaft – unbedingt bewahrt werden.
Staatliche Maßnahmen dürfen nicht zu Abschreckungs-und Einschüchterungseffekten führen. Sie dürfen die Bürger nicht zu einer Selbstbeschränkung beim Umgang mit der Freiheit veranlassen. Dann nimmt die demokratische Gesellschaft ernsthaft Schaden. In einem Staat, so sagt Hans-Jürgen Papier zu Recht, „der keine Rückzugsbereiche der Privatheit“ übrig lasse, „möchte ich nicht leben.“