June 23, 2009

Unwählbar zum Ersten

Die Bundestagswahl rückt ja bekanntlich näher, uns armes Wahlvieh darf sich mit dem Problem "Wo muss ich meinen Hacken setzen um möglichst wenig Schaden anuzrichten" auseinandersetzen. Ich habe mich für ein Ausschlussverfahren entschieden. Erstmal fliegt die CDU raus:

CDU und CSU streben für die Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ein. [...] Demnach sollen Anbieter von Internetzugängen "Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren." [...] Internet-Sperren gegen Kinderpornografie wolle die CDU "weiter vorantreiben". Allerdings hatte hierzu der CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, Thomas Strobl, kürzlich in einer Zeitung gesagt, er prüfe ernsthaft Internet-Sperren für Gewaltspiele.

Keine weiteren Fragen. Die haben es noch immer nicht kapiert.

Von: lolli

July 29, 2008

Petition gegen Vorratsdatenspeicherung verworfen

Es war hier etwas ruhig in den letzten Wochen, viele schlimme Neuigkeiten aus dem Bereich Datenschutz und Politik bleiben unkommentiert. An einer Meldung kommt man aber nicht vorbei:

Der Bundestag verwirft die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung von Björn Fay vom November 2005 mit 12560 Unterzeichnern. Die Petition hatte die nicht-Umsetzung der TK-Vorratsdatenspeicherung gefordert, da Kriminelle die Überwachung leicht durch Nutzung von Anonymisierungsdiensten umgehen könnten.

Der Bundestag hebelt dieses Argument mit dem Hinweis aus, dass auch die Anbieter von Anonymisierungsdiensten zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet seien. Perfiderweise befindet der Petitionsausschuss damit dem Anliegen "teilweise entsprochen" zu haben.

Was für eine Farce: Es wird nicht darauf eingegangen dass Anonymisierungsserver auch im Ausland stehen können, oder - wie zum Beispiel mit TOR möglich - von Teilnehmern mit Dial-Up Verbindungen angeboten werden, die nur schwer trackbar sind. Was hier noch fehlt, ist ein Präzidenzfall bei dem ein TOR-Node Betreiber wegen Vereitelung der Strafverfolgung (oder so, IANAL) verurteilt wird. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssten alle auf deutschen Servern betriebenen Anonymisierungsdienste als kompromittiert oder illegal angesehen werden.

Als i-Tüpfelchen werden weitere sachgleiche Petitionen ebenfalls vom Tisch gewischt (ich konnte keine weitere öffentliche online Petition dazu finden), und der Antrag von FDP und Grünen auf Überweisung der Petition an die Bundesregierung zur Kenntnisnahme "mehrheitlich" abgelehnt.

Gigantisch. Dieses tolle Beispiel sollte unbedingt in das Politiker Standardwerk "Demokratiesimulation für Volks(ver)treter" aufgenommen werden. Ich bin mal gespannt, ob bei der Petition gegen Wahlcomputer eine ähnlich abenteuerliche Ablehnung herauskommt.

Von: lolli

April 21, 2008

Theodor-Heuss-Preis

Von den Medien kaum beachtet wurde am 12.04.08 der Theodor-Heuss-Preis der gleichnamigen Stiftung verliehen. Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere bürgerschaftliche Initiative und Zivilcourage. Zum Thema „Sicherheit stärken – Bürgerrechte sichern“ wurden unter anderen der FoeBuD e.V und die Herausgeber des Grundrechte Reports mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Der Theodor-Heuss-Preis wurde an den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum verliehen. Seine Dankesrede ist lesenswert und hier abrufbar. Ein paar Appetithäppchen:

Die [...] Bedrohung besteht darin, dass nicht nur wir, sondern die westlichen Demokratien insgesamt, bei der Entwicklung von Gegenmaßnahmen die klassischen Freiheitsrechte immer weiter aushöhlen. Der Sicherheitsgewinn ist mit Einschränkungen der Freiheit die wir ja doch eigentlich verteidigen wollen, erkauft worden. Nicht jede einzelne Maßnahme war unverhältnismäßig: „Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“, so hat es der Verfassungsrichter Hassemer zum Ausdruck gebracht, „bewegen wir uns aber seit geraumer Zeit hin zum Pol der Sicherheit.“ Es ist die Summe aller Maßnahmen, diese gehen inzwischen weit über die Terrorbekämpfung hinaus.

Am 29.06.1979 stand ein Misstrauensantrag gegen mich im Bundestag zur Abstimmung an. Ich habe in der Debatte etwas gesagt, was heute noch aktueller ist als damals: „Im Computerzeitalter verbietet aber das Grundgesetz, den Bürger zum bloßen Informationsobjekt, zum ergiebigen und verwaltbaren Datenlieferanten zu machen.“ Dann hatte ich hinzugefügt: „Bisher ist das noch nicht der Fall.“ Das könnte ich heute nicht mehr sagen. Aber den folgenden Satz sehr wohl: „Die Effektivität im Rechtsstaat misst sich vor allem an der tatsächlichen Gewährleistung der Grundrechte des einzelnen.“

Am weitesten in der Terrorbekämpfung sind die USA gegangen. Sie haben kürzlich Scheinertränkungen (waterboarding) rechtlich zugelassen. Die Bush-Administration verstößt damit nicht nur gegen Werte der eigenen Rechtsordnung, sondern gegen das geltende Völkerrecht, das keine „Verteidigungsfolter“ zulässt. Auch die „Rettungsfolter“, wie sie von einigen Staatsrechtslehrern hier im Lande für zulässig erachtet wird, ist völkerrechtswidrig.
Das Völkerrecht schließt jegliche Art von Folter strikt aus, also auch die sogenannte „torture light“, die keine Spuren hinterlässt. Es ist dabei gleichgültig, welche Ziele die Folterer verfolgen und ob es sich um außergewöhnliche öffentliche Notstände handelt. Wen der Schutz der Menschenwürde nicht überzeugt, der sollte sich vor Augen führen, wie gern die Folterer dieser Welt Ausnahmeregeln für ihr schändliches Tun missbrauchen würden.

Die Sicherheitsbehörden werden immer stärker im Vorfeld der Straftatbegehung und des Tatverdachts tätig. Das geschieht z.B. durch die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten. Sie ist ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Wir alle, die unverdächtigen Bürger, werden mit Kommunikations- und Bewegungsprofilen erfasst. Ich bin sicher, dass unsere Verfassungsbeschwerde dem eine Grenze setzen wird.

In dieser Situation verteidigt das Bundesverfassungsgericht in eindrucksvoller Weise in einer ganzen Serie von Urteilen – mehr als 10 in wenigen Jahren – unsere Verfassung gegen Sicherheitsgesetze der Parlamente. Die Urteile stoßen auf heftigen Widerstand. Man muss auch die Urteile vor dem Gesetzgeber schützen.

Aber wir befinden uns gar nicht in einem „war on terror“. Der „amerikanische Weg“ ist ein Irrweg. Das Feindstrafrecht ist eine Kapitulation des Rechtsstaats. So muss auch die Grenze zwischen Polizei und Militär – eine wichtige zivilisatorische Errungenschaft – unbedingt bewahrt werden.

Staatliche Maßnahmen dürfen nicht zu Abschreckungs-und Einschüchterungseffekten führen. Sie dürfen die Bürger nicht zu einer Selbstbeschränkung beim Umgang mit der Freiheit veranlassen. Dann nimmt die demokratische Gesellschaft ernsthaft Schaden. In einem Staat, so sagt Hans-Jürgen Papier zu Recht, „der keine Rückzugsbereiche der Privatheit“ übrig lasse, „möchte ich nicht leben.“

Von: corvus

April 11, 2008

Die Wissenschaftlichen Dienste

In unserem Staat gibt es durchaus Behörden und Institutionen die das Thema Internet nicht vollständig verpennt haben und für etwas Transparenz in Ihrem Tun und Handeln sorgen. Vorbildlich ist zum Beispiel die Site des Bundestages unter bundestag.de. Sie bietet dem geneigten Bürger eine Fülle an Informationen rund um Abläufe und Arbeit im Plenum.

Aufmerksam geworden bin ich erst vor einigen Monaten durch den Podcast des Chaosradios mit dem Thema "Politik für Anfänger". Seitdem besuche ich bundestag.de immer mal. Besonders die Wissenschaftlichen Dienste sind interessant, deren Analysen und Gutachten werden konsequent veröffentlicht und sogar per RSS-Feed angeboten:

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Abgeordneten bei ihrer politischen Arbeit in Parlament und Wahlkreis durch Fachinformationen, Analysen und gutachterliche Stellungnahmen.

Die Analysen und Gutachten sind bewusst knapp gehalten um Parlamentariern wegen ihres notorisch überfüllten Posteingangs dennoch wichtige Informationen an die Hand geben zu können. Ein regelmäßiger Blick offenbart interessante Daten und Stellungnahmen zu aktuellen politischen Themen. Eine kleine Auswahl:

Von: lolli

February 06, 2008

Europaweiter Datentausch

Der Prümer Vertrag wurde 2005 zwischen sieben EU-Staaten geschlossen. Er regelt den Austausch von Daten (DNA, Fingerabdrücke, Autokennzeichen) zwischen den einzelnen Ländern. Die Überführung dieses Vertrages in den europäischen Rechtsrahmen wird wahrscheinlich noch in diesem Jahr abgeschlossen.

Damit schaffen wir die rechtliche Grundlagen, dass die Polizeien aller 27 Mitgliedsstaaten einen automatisierten Zugriff auf die Datenbanken der anderen Länder mit DNA-Analysen, Fingerabdrücken und Fahrzeugdaten bekommen.

Wolfgang Schäuble, Innenminister, 29.1.2008

Um diesem Anlass gerecht zu werden hier die wichtigsten Veränderungen laut BMJ:

  • Zur Verfolgung von Straftaten können DNA- und Fingerabdruckdateien europaweit abgeglichen werden.
  • Zur Verhinderung von Straftaten, also präventiv, kann auf die Fingerabdruckdaten zugegriffen werden.
  • Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (falsch Parken im Urlaub?), Straftaten und zur Gefahrenabwehr kann europaweit auf die Fahrzeugregister zugegriffen werden.
  • Um terroristische Starftaten zu verhindern können persönliche Daten so genannter „terroristischer Gefährder“ übermittelt werden.
  • Datenaustausch zu präventiven Zwecken über reisende Gewalttäter und Hooligans im Rahmen von Großveranstaltungen (z.B. G8) wird ermöglicht.

Aus den genannten Veränderungen lässt sich ableiten das die Staaten eine nationale DNA-Datenbank einrichten müssen, die automatisch abgeglichen und abgerufen werden kann.

Die wichtigesten Kritkpunkte die sich durch dieses Gesetz ergeben findet man hier. Die folgende Darstellung beruht auf diesem Diskussionspapier und stellt stark verkürzt die wichtigsten Kritikpunkte vor.

  • Es gibt kein einheitliches System zum Sammeln der Daten.

    „Während zum Beispiel in Großbritannien mehr als drei Millionen DNA-Profile gespeichert werden, darunter auch von Zeugen, Verdächtigen und ohne Anklage aus der Untersuchungshaft entlassenen Personen, haben andere Länder überhaupt noch kein systematisch aufbereitetes Material.“

    Peter Hustinx, europäischer Datenschutzbeauftragter, 14.05.2007

  • Es wird ein präventiver Datenausstausch auf der Grundlage von schwammigen, nicht eindeutig definierten Formulierungen, wie „bestimmte Tatsachen“ und „terroristische Gefährder“, ermöglicht. Der zu Einreiseverbot oder Vorbeugehaft für auffällige Personen führen kann.
  • Es werden keine Höchstfristen für die Speicherung der Daten definiert und das Datenschutzniveau der einzelnen Mitglieder wird nicht geprüft sondern die Erfüllung gewisser Standards wird vorausgesetzt.

So veranwortungsbewusst wie in Großbritanien und Deutschland mit den Daten umgegangen wird erwartet uns wohl ein schönes, vernetztes, überwachtes, sicheres, terrorfreies, neues Europa....

Den gesamten Gesetzestext findet man hier.

Von: corvus

January 23, 2008

Anfaengerpolitik

Hiermit erklaere ich mich als offizieller Fan von Tim Pritlove: Tim moderiert als Mitglied des CCC in unregelmaessigen Abstaenden das Chaosradio. Besonders in letzter Zeit sind viele interessante Themen zusammengekommen: Reinhoeren ist kurzweilig und lerneffizient.

Angenehm politisch korrekt und fuer Normalsterbliche verstaendlich werden im Chaosradio Themen aufbereitet und diskutiert. Das geht von technischen Dingen bis zu politischen Fragen, bei denen Tim immer  einen oder mehrere Fachkundige hinzuzieht.

Aktueller Anlass zu diesem Bluemchenpost ist eine der letzten Sendungen des Chaosradio Express unter dem Titel "Politik fuer Anfaenger: Was man über das poltische System Deutschlands wissen sollte und wie man sich selbst beteiligen kann", die viel Wissenswertes rund um den Bundestag, die Gesetzesfindung, die Abgeordneten und das Wahlsystem erklaert.

Das passt mir gut in den Kram. In den letzten Monaten musste ich feststellen, dass ich viel mehr ueber Politik im Allgemeinen und besonders ueber das politische Deutschland lernen muss, um Ablaeufe und Zusammenhaenge erkennen und (vielleicht auch) beurteilen zu koennen. Dem CCC geht es dabei genauso. Der Verein beschaeftigt sich mehr und mehr aktiv damit, wie es moeglich ist, in kritischen Themen wie Wahlcomputern oder Vorratsdatenspeicherung im politischen Bereich zu wirken. Vielleicht schaffe ich es in der naechsten Zeit mal, einige Mitschnitte des letzten Chaos Communication Congress in dieser Beziehung anzusprechen.

Daher an dieser Stelle die Aufforderung, einfach mal ein paar Stunden auf der Website des Chaosradios zu surfen und in den ein- oder anderen Podcast reinzuhoeren. Es lohnt sich auf alle Faelle und mach Spass.

Von: lolli

January 15, 2008

Kommunikationsguerilla

Grossartige Idee: Die Polizeidirektion Heidelberg warnt in ueber 1000 (gefakten) Briefen "An alle Buergerinnen und Buerger" vor der Vorratsdatenspeicherung und gibt Tipps wie man sich schuetzen kann.

Die Gruppe "Weg mit der Vorratsdatenspeicherung Heidelberg" bekannte sich zu der Aktion, wie netzpolitik.org und indymedia berichten.

Diese Form des zivilen Ungehorsams nennt sich Kommunikationsguerilla, und bedient sich der gezielten Desinformation um auf Missstaende aufmerksam zu machen. Die Geschichte erinnert mich an die Aktion "Die Wuerde der Wirtschaft ist unantastbar" im Sommer am Reichstag. Respekt fuer diesen Mut! Moegen ein paar mehr Leute dadurch aufwachen.

Update: Fefe hat eine Kopie des Anschreibens.

Von: lolli

January 12, 2008

Grundrecht Intim - Artikel 18 GG

Damals, beim Bund, habe ich in der Grundausbildung eine Ausgabe des Grundgesetzes erhalten. Eine Sache, die ich der Bundeswehr noch immer positiv anrechne! Einige Zeit ist es dann in meinem Buecherregal vergammelt, bis ich es irgendwann in meiner Nasszelle, praeziser gesagt: griffbereit neben dem Klo, deponiert habe.

Seit dem ist dies immer wieder Einstieg in Diskussionen mit Gaesten, die beim Nachgehen ihrer Beduerfnisse, "zufaellig", teilweise zum ersten mal, im Grundgesetz lesen. Das Grundgesetz laesst sich uebrigens hier nachlesen, und hier in gedruckter Form kosten- und portofrei bestellen.

Heute bin ich beim Kacken Zaehneputzen mal wieder ueber Artikel 18 gestolpert:

Artikel 18 [Verwirkung von Grundrechten]
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Prima. Also mal gesetz den Fall, das Bundesverfassungsgericht saegt die Vorratsdatenspeicherung (zB wg. Artikel 5 und 10) mit Pauken und Trompeten ab: Theoretisch koennte man meinen, das alle Bundestagsabgeordneten, die dafuer gestimmt haben, offensichtlich verfassungsfeindlich agieren, und damit diese Grundrechte verwirkt haben. Waere doch super: 3/4 des Parlaments direkt mal weg. Ist ja schliesslich untragbar, eine Regierung, die gegen unsere Grundrechte zum Kampf gegen die demokratische Grundordnung agiert, oder?

Ungluecklicherweise bin ich kein Jurist, und werde daher vermutlich erst bei einer der naechsten "Sitzungen" ueber einen Paragraphen stolpern, der mir den gesonderten Schutz der Parlamentarier offenbart, so dass man sie dann wohl doch nicht zur Rechenschaft ziehen kann. Ich bin aber auf jeden Fall mal gespannt, was bei der Verfassungsklage gegen die Vorratsdatespeicherung hinten rauskommt.

Von: lolli