August 02, 2008

Bei Anruf: Auflegen

Wer kennt es nicht: Einfach so klingelt das Telefon, man meldet sich mit einem freundlichen "Bist Du nackt?", und eine Stimme am anderen Ende erklärt freimütig den Gewinn einer prima Kreuzfahrt / Lottogewinn / Staubsauger oder einer kostenfreien Aktienbeteilgung an einer Müllkippe.

Wir reden also mal wieder von unerwünschten Anrufen durch dubiose Call Center. Nach den letzten Datenlecks könnten von manch einem ja schon fast Anrufe von ehemals seriösen Unternehmen als unerwünscht eingestuft werden. Was tun also bei solchem Schrott, wenn man wenigstens noch etwas Spaß am (Telefon)gerät haben will? Hier meine Top 4 Reaktionen, alle bereits getestet mit unterbezahlten, ausgebeuteten und armen Telefonakquisemenschen:

  • Weiterleitung an Frank geht ran: Frank informiert den Anrufer freundlich über die nicht erwünschte Kontaktaufnahme und beendet das Gespräch. Bei etwaigen Delinquenten sollte man bei Abgabe der Nummer (0163-1737743) möglichst vermitteln, dass die bisherige Nummer nur noch kurze Zeit gültig ist, man sich sowieso gerade auf dem Sprung befindet, und das die alte Nummer sofort gegen die Frank Nummer im Datenbanksystem ersetzt wird. Bei Erfolg hat man vor dieser Agentur Ruhe.
  • Gegenskript: Das Gegenskript (pdf) liefert eine Reihe von Fragen die man seinem unerwünschten Gesprächsteilnehmer stellen kann, wenn man gerade mal etwas Zeit und Lust für einen lustigen Disput am Telefon hat. Im Idealfall kann man dem verbalen Gegner am Ende zum Gewinn einer von der Krankenkasse gesponserten Teilnahme an einer psychologischen Betreuung beglückwünschen.
  • Wer es etwas ernster mag sollte bei ungebetenen Anrufen unbedingt die Nummer, den Namen der Firma und den Namen des Akquisedelinquenten abfragen und auf einer persönlichen Shitlist dokumentieren. Sollte die Nummer nicht übermittelt werden ist das illegal. Insgesamt ist die telefonische "Kaltkakquise" untersagt. Wenn man einen Teilnehmer freundlich aber bestimmt auf diese Tatsache hat man meistens keine Probleme mehr mit diesem speziellen Call Center. Natürlich sollte man das möglichst erst nach der Abfrage der Daten tun.
  • Auflegen. Im Zweifelsfall immer auflegen. Spätestens wenn der Teilnehmer die eigene Kontonummer anfragt oder man sonst keine Lust hat. Bei Anrufen von einer Bandansage gilt: Immer sofort auflegen, am besten bevor "Sie haben gewonnen" vollständig artikuliert werden konnte. Ggf. vorher die anrufende Nummer dokumentieren.

Von: lolli

March 27, 2008

Rant: Contentmafia

Der Musikindustrie bricht ja bekanntlich auf Grund vergammelter, obsoleter Marktmodelle die Kundschaft weg. Viele untergehende Geschäftsmodelle beschäftigen sich in den letzten Jahren ihrer Existenz mit dem Verklagen der Käufer.

Die Contentmafia gibt sich auch nach jahrelangem Versagen apokalyptischen Maßes nicht mit dem schnöden Untergang zufrieden, sondern mahnt erst noch ihre potentiellen Kunden massenhaft ab. Man tut sich also mit sympathischen Anwälten zusammen, die sich besonders im Abmahnrecht beliebt gemacht haben, und stellt nach Beobachtung von Tauschbörsen Anfragen an Staatanwaltschaften zur Ermittlung des zur IP gehörigen Opfers. Das spült Geld in die Kasse, auf dem Rücken der Künstler und Kunden.

Der Wuppertaler Staatsanwaltschaft wird das nun zuviel. Nach eigenen Angaben hat diese allein im Januar / Februar 2008 über 2000 IP-Adressen zur Ermittlung des Anschlussinhabers erhalten. Jede Provideranfrage beläuft sich dabei ca. auf 20 Euro. Das summiert sich allein schon auf 40.000 Euro zu Lasten des Steuerzahlers. Die Staatsanwaltschaft bearbeitet diese Anfragen nun nicht mehr:

"Nach hiesiger Auffassung wäre die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismässig, da die Tatverdächtigen in den Tauschbörsen keinerlei finanzielle Interessen verfolgen", teilte Wolf Baumert, Pressedezernent der Staatsanwaltschaft Wuppertal, nun mit. Es gehe der Musikindustrie nicht um eine Bestrafung der Tatverdächtigen, "sondern um die Ermittlung der Nutzernamen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder nachträgliche Abmahnungen zu erteilen".

Meine Forderung an die Contentmafia ist simpel: Ich will ein anständiges Flatrate Angebot im Netz, bei dem ich für einen monatlichen Obolus auf das komplette Musikarchiv (bzw. Filmarchiv) ohne Beschränkungen zugreifen kann, ohne DRM, Kopierschutz und sonstigen kundenunfreundlichen Schwachsinn. Sobald ein cooles Portal im Netz ist bin ich der erste Kunde. Wenn solch ein Musikportal dann noch mit Hintergrundinfos, anständiger Suchmaschine, guter Qualität und hübschen Web 2.0 Features aufwartet, dann wird es rocken (im wahrsten Sinne). Das bete ich nun schon seit Jahren und bekomme grundsätzlich Zustimmung von weiteren potentiellen Kunden. Angeblich ist Sony BMG hier auf dem richtigen Weg, mal sehen ob das was wird.

Wenn dann die Muskindustrie begriffen hat, daß man sich so auch zum Wohl der Kunden dumm und dämlich verdienen kann, dann kann es eigentlich nur noch Jahrhunderte dauern, bis die Filmmafia das dann auch noch rafft. Die nötige Bandbreite haben wir ja erst seit mehreren Jahren.

Von: lolli

February 08, 2008

Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.

Die dabei anfallenden Kosten muss der Abgemahnte tragen.

Das Magazin "PlusMinus" berichtet in seiner Sendung vom 5.2.2008 über „Abzocke im Internet“. Kurz zusammengefasst: Die Betreiber einer Onlinerezeptsammlung bebildern ihre Rezepte und Zutaten, und sorgen dafür, dass sie bei der Googlebildersuche als erste gefunden werden. Internetnutzer, die diese Bilder anderweitig veröffentlichen werden wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Die TOP4 Zitate des Artikels:

Sascha Kremer sieht das Geschäft von Knieper so: „Was er macht, ist Fotos zu gestalten, ins Internet zu stellen und alles dafür zu tun, dass diese Fotos verbreitet werden. Als Angler würde man sagen: Er legt Köder aus für die Internetnutzer und sammelt nachher die Fische ein, indem er ihnen Abmahnungen zuschickt.

So schätzt man, wurden bisher schon Hunderte von anderen Internet-Nutzern abgemahnt.

Vor Gericht haben die Betroffenen kaum eine Chance. Die meisten Richter schauen nämlich nicht danach, wie ein möglicher Irrtum zustande kam.

Kniepers weltweite Bilderverteilung bringen ihm und seinen Anwälten reichlich Geld. Hunderttausende, so schätzt man.

Als Sahnehäubchen sei hier erwähnt, daß ein Blogger wegen der Veröffentlichung eines Standbildes aus dem Filmbeitrag der ARD eine Abmahnung erhielt. Und zwar nicht von der ARD, sondern von besagtem Webseitenbetreiber.

Das Abmahnwesen ist in Deutschland längst zum Kreuz geworden. Endlich mal eine sinnvolle Herausforderung für Gesetzgeber: Er sollte da Abhilfe schaffen. Solche Perversitäten zeigen eindeutig, daß hier dringend Grenzen geschaffen werden müssen. Es ist eine Sache, wenn Urheberrecht verletzt wird, aber es ist ebenfalls ein Problem, wenn Personen aus Abmahnungen ein Geschäftsmodell entwickeln, und die dadurch erzielten Gewinne in keinem Verhältnis mehr zum Produkt stehen.

Weitere Informationen zur Abmahnung hier.

Von: corvus