April 21, 2008

Theodor-Heuss-Preis

Von den Medien kaum beachtet wurde am 12.04.08 der Theodor-Heuss-Preis der gleichnamigen Stiftung verliehen. Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere bürgerschaftliche Initiative und Zivilcourage. Zum Thema „Sicherheit stärken – Bürgerrechte sichern“ wurden unter anderen der FoeBuD e.V und die Herausgeber des Grundrechte Reports mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Der Theodor-Heuss-Preis wurde an den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum verliehen. Seine Dankesrede ist lesenswert und hier abrufbar. Ein paar Appetithäppchen:

Die [...] Bedrohung besteht darin, dass nicht nur wir, sondern die westlichen Demokratien insgesamt, bei der Entwicklung von Gegenmaßnahmen die klassischen Freiheitsrechte immer weiter aushöhlen. Der Sicherheitsgewinn ist mit Einschränkungen der Freiheit die wir ja doch eigentlich verteidigen wollen, erkauft worden. Nicht jede einzelne Maßnahme war unverhältnismäßig: „Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“, so hat es der Verfassungsrichter Hassemer zum Ausdruck gebracht, „bewegen wir uns aber seit geraumer Zeit hin zum Pol der Sicherheit.“ Es ist die Summe aller Maßnahmen, diese gehen inzwischen weit über die Terrorbekämpfung hinaus.

Am 29.06.1979 stand ein Misstrauensantrag gegen mich im Bundestag zur Abstimmung an. Ich habe in der Debatte etwas gesagt, was heute noch aktueller ist als damals: „Im Computerzeitalter verbietet aber das Grundgesetz, den Bürger zum bloßen Informationsobjekt, zum ergiebigen und verwaltbaren Datenlieferanten zu machen.“ Dann hatte ich hinzugefügt: „Bisher ist das noch nicht der Fall.“ Das könnte ich heute nicht mehr sagen. Aber den folgenden Satz sehr wohl: „Die Effektivität im Rechtsstaat misst sich vor allem an der tatsächlichen Gewährleistung der Grundrechte des einzelnen.“

Am weitesten in der Terrorbekämpfung sind die USA gegangen. Sie haben kürzlich Scheinertränkungen (waterboarding) rechtlich zugelassen. Die Bush-Administration verstößt damit nicht nur gegen Werte der eigenen Rechtsordnung, sondern gegen das geltende Völkerrecht, das keine „Verteidigungsfolter“ zulässt. Auch die „Rettungsfolter“, wie sie von einigen Staatsrechtslehrern hier im Lande für zulässig erachtet wird, ist völkerrechtswidrig.
Das Völkerrecht schließt jegliche Art von Folter strikt aus, also auch die sogenannte „torture light“, die keine Spuren hinterlässt. Es ist dabei gleichgültig, welche Ziele die Folterer verfolgen und ob es sich um außergewöhnliche öffentliche Notstände handelt. Wen der Schutz der Menschenwürde nicht überzeugt, der sollte sich vor Augen führen, wie gern die Folterer dieser Welt Ausnahmeregeln für ihr schändliches Tun missbrauchen würden.

Die Sicherheitsbehörden werden immer stärker im Vorfeld der Straftatbegehung und des Tatverdachts tätig. Das geschieht z.B. durch die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten. Sie ist ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Wir alle, die unverdächtigen Bürger, werden mit Kommunikations- und Bewegungsprofilen erfasst. Ich bin sicher, dass unsere Verfassungsbeschwerde dem eine Grenze setzen wird.

In dieser Situation verteidigt das Bundesverfassungsgericht in eindrucksvoller Weise in einer ganzen Serie von Urteilen – mehr als 10 in wenigen Jahren – unsere Verfassung gegen Sicherheitsgesetze der Parlamente. Die Urteile stoßen auf heftigen Widerstand. Man muss auch die Urteile vor dem Gesetzgeber schützen.

Aber wir befinden uns gar nicht in einem „war on terror“. Der „amerikanische Weg“ ist ein Irrweg. Das Feindstrafrecht ist eine Kapitulation des Rechtsstaats. So muss auch die Grenze zwischen Polizei und Militär – eine wichtige zivilisatorische Errungenschaft – unbedingt bewahrt werden.

Staatliche Maßnahmen dürfen nicht zu Abschreckungs-und Einschüchterungseffekten führen. Sie dürfen die Bürger nicht zu einer Selbstbeschränkung beim Umgang mit der Freiheit veranlassen. Dann nimmt die demokratische Gesellschaft ernsthaft Schaden. In einem Staat, so sagt Hans-Jürgen Papier zu Recht, „der keine Rückzugsbereiche der Privatheit“ übrig lasse, „möchte ich nicht leben.“

Von: corvus

January 14, 2008

Reisepaesse in die Mikrowelle

Ex-Innenminister Schily hat in seiner Amtszeit den elektronischen Reisepass eingfuehrt. Uebrigens scheinbar nicht ganz uneigennuetzig, heute ist Schily im Aufstichtrat der Byometric Systems AG und der SAFE ID Solutions AG. Seit diesem Zeitpunkt befinden sich erstmalig biometrische Merkmale (Gesichtsbild) neben allen anderen bisher nur gedruckten Daten in elektronisch auslesbarer Form auf Passdokumenten in Deutschland.

Innenminister Schaeuble hat das System weiterentwickelt, und am 1. November 2007 ein Gesetz zur Aufnahme zweier Fingerabdruecke im Reisepass eingefuehrt. Ein kreativer Netznutzer hat die passende Pressemeldung neu zusammengeschnitten um zu zeigen, was er dabei eigentlich sagen wollte:

Serioesere Beitraege finden sich im Netz zahlreich, der ccc hat eine Pressemeldung, und netzpolitik.org fasst die problematischsten Punkte hier kurz zusammen.

Was aber kann man tun? Ich habe mir vor Einfuehrung der ersten Generation noch einen nicht elektronischen Pass geholt, aber der ist ja nicht ewig gueltig. Fuer Buerger mit ePass gibt es eine einfache Loesung: Eine Mikrowelle zerstoert den Chip in Sekundenbruchteilen.

Zu bedenken bleiben einige Punkte:

  • Passdokumente sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die Zerstoerung des Chips ist daher Sachbeschaedigung, und strafbar.
  • Die Daten werden moeglicherweise bei der Einreise vor Ort erhoben, die Einreise wird damit erschwert und kann unangenehmer sein. Die Abnahme von Fingerabdruecken ist auch Teil einer Erkennungsdienstlichen Behandlung.
  • Die Daten wurden zur Erstellung des Passes bereits erhoben, liegen also sowieso vor. Man wird davon ausgehen koennen, das diese Daten im Rahmen von Datenaustauschverfahren anderen Laendern auch zur Verfuegung gestellt werden (wie bei den Flugpassagierdaten). Was andere Laender mit Fingerabdruecken und allen Anderen persoenlichen Daten dann tun, ist unklar.
  • Die Zerstoerung des Chips ist eine Form des zivilen Ungehorsams. Wenn es genug Leute machen ...

Eine weitere Moeglichkeit ist es, den Pass in eine Schutzhuelle zu stecken, damit kann zumindest unbefugtes, respektive unwissentliches Auslesen verhindert werden. Eine passende Schutzhuelle bietet der FoeBuD fuer 6 Euronen. Bei der Bestellung darf man gern auch eine zusaetzliche Spende einplanen, die ist gut angelegt.

Von: lolli