March 19, 2008

BVerfG: Eilentscheidung Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung  hat anfang des Jahres einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Einstellung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Die Hauptklage mit über 34.000 Beschwerdeführern ist kürzlich gefolgt.

Das BVerfG hat heute eine erste Enscheidung zum Eilantrag getroffen. Das Gesetz an sich ist nicht vollständig gekippt, aber eingeschränkt worden. Darus leiten sich zunächst folgende Konsequenzen ab:

  1. Die Daten dürfen zunächst verdachtsunabhängig gespeichert werden. Der Zugriff durch Ermittlungsbehörden ist aber nur beim konkreten Verdacht auf schwere Straftaten erlaubt.
  2. Die Bundesregierung hat die Auflage erhalten bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Auf dessen Grundlage wird dann das BVerfG ein endgültiges Urteil fällen. Dieses Urteil wird gegen Ende des Jahres erwartet.

Damit verschafft sich das BVerfG genügend Zeit, um die Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Speicherung vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten. Diese EU-Richtlinie bildet die Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Somit hat ein Urteil in diesem Prozess auch Auswirkungen auf die rechtliche Grundlage in Deutschland.

Bisher ist die Vorratsdatenspeicherung "nur" für Telekommunikationsanbieter seit dem 1.1.2008 in Kraft. Internetprovider müssen nach dem bisherigen Gesetz die Speicherung der Verbindungsdaten erst ab dem 1.1.2009 umsetzen. Welche Auswirkungen die Einschränkung des BVerG dort haben wird ist noch nicht klar. Nach wie vor sind aber nach Ansicht des BMJ Provider verpflichtet, im Rahmen von Abrechnungsdaten erhobene Verbindungsinformationen herauszugeben, zum Beispiel auch im Falle von Urheberrechsverletzungen.

Von: corvus