April 13, 2008

Interview mit Bundesverfassungsrichter

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem nimmt in einem ausführlichen Interview mit der Süddeutschen Stellung zu aktuellen Themen wie Medienlandschaft, Freiheit und Sicherheit sowie aktueller Innenpolitik.

Durch seine vorige Laufbahn ist er firm im Bereich der Fernseh- und Medienlandschaft und geht im ersten Teil des Interviews auf Stellung der öffentlich-rechtlichen Medien und des Internets ein. Hoffmann-Riem ist als Mitglied des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erst kürzlich aus dem Amt geschieden und war somit auch an den Entscheidungen des BverfG rund um Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung  beteiligt.

Das Interview ist in Gänze lesenswert (kompletter Text auf einer Seite) und hebt sich erfreulich gut von dem von Politikern gewohnten undifferenzierten "Die Gefahrenlage ist groß" Gesabbel ab. Zitieren möchte ich nur einen kleinen Teil mit der Anwort auf die Frage, ob Innenminister Schäuble mit seinen Vorschlägen zur inneren Sicherheit zu weit gehe:

Hoffmann-Riem: Die Politik muss auf eine neuartige Lage reagieren, aber mit Augenmaß. Neu ist, dass sie sich verstärkt mit einer mehr oder minder diffusen Gefahrenlage befassen muss und deshalb schon im Vorfeld des Eintritts möglicher Gefahren tätig werden muss. Damit aber entsteht das Risiko der Erosion von rechtsstaatlichen Standards. Diese fordern für staatliche Eingriffe, dass es hinreichende, tatsächlich fundierte Anhaltspunkte für die Gefährdung von hinreichend gewichtigen Rechtsgütern gibt, auf die dann mit auf die Gefahrenlage abgestimmten Maßnahmen reagiert werden kann. Prävention gegenüber diffusen Gefahrenlagen bedeutet Handeln unter extremer Ungewissheit und mit dem großen Risiko, Unverdächtige zu beeinträchtigen oder die Bevölkerung insgesamt einzuschüchtern. Wir haben versucht, die Risiken neuer Instrumente für die Freiheit der Bürger zu begrenzen. Werden neue beeinträchtigende Instrumente eingeführt, sollte es empirisch nachvollziehbare Anhaltspunkte darüber geben, warum die bisherigen Instrumente nicht reichen. Und umgekehrt sollte plausibel gezeigt werden, warum neue Instrumente unverzichtbar sind ...

Von: lolli

March 19, 2008

BVerfG: Eilentscheidung Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung  hat anfang des Jahres einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Einstellung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Die Hauptklage mit über 34.000 Beschwerdeführern ist kürzlich gefolgt.

Das BVerfG hat heute eine erste Enscheidung zum Eilantrag getroffen. Das Gesetz an sich ist nicht vollständig gekippt, aber eingeschränkt worden. Darus leiten sich zunächst folgende Konsequenzen ab:

  1. Die Daten dürfen zunächst verdachtsunabhängig gespeichert werden. Der Zugriff durch Ermittlungsbehörden ist aber nur beim konkreten Verdacht auf schwere Straftaten erlaubt.
  2. Die Bundesregierung hat die Auflage erhalten bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Auf dessen Grundlage wird dann das BVerfG ein endgültiges Urteil fällen. Dieses Urteil wird gegen Ende des Jahres erwartet.

Damit verschafft sich das BVerfG genügend Zeit, um die Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Speicherung vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten. Diese EU-Richtlinie bildet die Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Somit hat ein Urteil in diesem Prozess auch Auswirkungen auf die rechtliche Grundlage in Deutschland.

Bisher ist die Vorratsdatenspeicherung "nur" für Telekommunikationsanbieter seit dem 1.1.2008 in Kraft. Internetprovider müssen nach dem bisherigen Gesetz die Speicherung der Verbindungsdaten erst ab dem 1.1.2009 umsetzen. Welche Auswirkungen die Einschränkung des BVerG dort haben wird ist noch nicht klar. Nach wie vor sind aber nach Ansicht des BMJ Provider verpflichtet, im Rahmen von Abrechnungsdaten erhobene Verbindungsinformationen herauszugeben, zum Beispiel auch im Falle von Urheberrechsverletzungen.

Von: corvus

March 15, 2008

Kölner Demo "Für ein Morgen in Freiheit" - Eindrücke

Nach den bisherigen großen Demonstrationen gegen die ausufernde Überwachung und zum Schutz unserer Privatssphäre wollte ich auch diesmal in Köln unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit" wieder dabei sein.

Im November in Berlin hatte es Spaß gemacht mit einem dicken Stapel "Stasi 2.0" Flyer den Zug an der Seite zu begleiten, Passanten Infomaterial zu geben und in kurze Gespräche zu verwickeln. Unseren Vorrat von 500 Flyern hatte ich mit einem Kumpel dort aufgebraucht, daher kam ich zunächst mit leeren Händen an. Die Infostände des AK Vorratsdatenspeicherung / des CCC hielten aber jede Menge Material bereit, ich konnte mich also dankbar bedienen und ausrüsten.

Planmäßig setzte sich der Zug durch die Kölner Innenstadt in Bewegung. Nach kurzer Eingewöhnung habe ich mich dann daran gemacht, meine Flyer einzeln wieder zu verteilen. Die Kölner Passanten und Anwohner konnte ich dabei schnell als angenehm nettes und aufgeschlossenes Volk kennenlernen, viele haben sofort ihre Nasen in dem recht textlastigen Dokument versenkt. Einige kamen mit Nachfragen wie: "Was ist eigentlich dieses RFID?", um nach wenigen Sätzen und dem Hinweis auf den neuen Reisepass entsetzte Reaktionen zu zeigen.

Mir ist besonders aufgefallen, daß die Thematik Überwachung und Untergrabung der Privatssphäre inzwischen bei vielen Menchen angekommen ist. Während ich vor einem Jahr in Frankfurt noch oft auf taube Ohren gestoßen bin, haben heute viele Menschen ihre spontane Sympathie bekundet und Informationen zum Thema dankbar angenommen. Festgemacht wird die Politik unserer Regierung dabei häufig explizit an Innenminister Schäuble. Mehrfach habe ich von Passanten direkte Angriffe gehört, Sprüche wie "Dieser verbitterte alte Mann muss da weg!" waren dabei noch die von der freundlichen Sorte.

Im Vergleich zu Berlin war auch die Stimmung insgesamt erheblich angenehmer. Die paar, bei einer solchen Demo wohl niemals gänzlich vermeidbaren Störer in Form vermummter Gestalten waren diesmal ganz am Ende des Zuges und haben keine besondere Aufmerksamkeit erzeugen können. Polizeikräfte sind ebenfalls im Gegensatz zu Berlin nicht massiv und in voller Kampfausrüstung aufgetreten, haben sich auf die Regelung des Verkehrs beschränkt und waren insgesamt recht unauffällig. Lediglich die bei Demos inzwischen wohl regelmäßig eingesetzte  Ausrüstung mit Kamerawagen fand ich für eine Demo gegen Überwachung "unpassend". Ansonstern habe ich keinerlei unschöne Auswüchse beobachten müssen und konnte den Zug in ausgesprochen netter und friedlicher Atmosphäre begleiten.

Als organisatorisch besonders klug will ich festhalten, daß die Demo an einem Samstag stattgefunden hat. Dadurch waren massig Menschen in den Straßen, und das Publikum entsprechend zahlreich.

Leider habe ich während des Zuges versäumt einen erhöhten Platz zu suchen, um mit ein wenig Überblick die Anzahl der Teilnehmer zu schätzen. Eine kurze Anfrage bei der Polizei ergab, daß die 1800 Personen geschätzt hat, was ich für realistisch halte.

Insgesamt war die Veranstaltung ausgesprochen gelungen, hat viel Aufmerksamkeit erzeugt und kann in meinen Augen als voller Erfolg gewertet werden. Der AK Vorrat sieht das auch so. Vielen Dank an alle Teilnehmer und besonders an die Organisatoren für die tolle Arbeit.

Von: lolli

March 11, 2008

Sympathieerklärung

Für spontane Sympathieerklärungen an das Bundesverfassungsgericht ist das spitblog auf eine tolle T-Shirt Idee gekommen.

Am Samstag geht es nach Köln zur Demo "Für ein Morgen in Freiheit". Mal gespannt, ob ich das Bild auf dem ein- oder anderen Body bewundern darf :)

Von: lolli

March 11, 2008

Automatische Nummernschilderfassung abgesägt

Die gesetzliche Regelung zur Autobahnmaut ist ein klassisches Beispiel zur Salamitaktik unserer Politik: Ursprünglich ist das Gesetz so formuliert worden, daß anfallende Daten nur und ausschließlich zu Abrechnungszwecken genutzt und unmittelbar danach gelöscht werden dürfen. Damit wurden Datenschützer beruhigt. Nun mehren sich die Begehrlichkeiten die Daten auch anders zu nutzen. Die Mautbrücken können nämlich eine automatische Nummernschilderkennung durchführen, primär entwickelt um Mautpreller zu finden.

Hessen, Bayern und ein paar andere Länder haben 2007 mal ein paar Versuche gefahren, Hessen hat dabei verdachtsunabhängig über 1 Millionen Nummernschilder aufgezeichnet, Bayern hat über das dreifache pro Monat geschafft. 6 weitere Bundesländer haben gesetzliche Regelungen in dieser Richtung. Hessen hat dabei eine Trefferquote von 0,3 Promille erreicht, das sind 300 Täter, ca. 200 davon haben sich der schwerstkriminellen Tat einer fehlenden KFZ Haftpflicht schuldig gemacht. Angeblich ist als einziger Erfolg die Festnahme einer Einbrechertruppe zu verbuchen. Und das bei der Generalverdächtigung von 1 Millionen Bürgern. Das nenne ich einen durchschlagenden Erfolg ;)

Einige Autofahrer haben dagegen geklagt, heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt und die Regelungen in Hessen und Schleswig-Holtstein für nichtig erklärt. Die Gesetze verstoßen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die verdachtsunabhängige und flächenddeckende Nummernschilderfassung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Danke Bundesverfassungsgericht! Jetzt bitte noch die Vorratsdatenspeicherung.

Das unsere Politk zunehmend handwerklich schlechte Gesetze zusammenfrickelt ist bedenklich. Die Herren Schäuble, Schily und co.: Ihr habt doch alle Jura studiert. Ist da wirklich gar nichts hängen geblieben? Habt Ihr keine Berater, die Euch auf die Sinnlosigkeit rechtswidriger Erlässe hinweisen und die Notbremse früh ziehen bevor Ihr Euch blamiert?

Von: lolli

March 01, 2008

Chaosradio zur Online-Durchsuchung

Heute hatte ich endlich Zeit den am Mittwoch Abend - brandaktuell - ausgestrahlten CCC Podcast zur Online-Durchsuchung zu hören.

Die CCC-Ikonen Constanze Kurz, Frank Rieger und Erdgeist waren am selben Tag bei der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe anwesend, und erklären in einer fast zweistündigen Sendung sachlich, motiviert und kurzweilig die Konsequenzen und Nebenwirkungen des neu artikulierten Grundrechts "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Etwas lapidarer ausgedrückt: Das neue Grundrecht auf digitale Intimssphäre.

Um das mal klarzustellen: Das das BVerfG ein neues Grundrecht beschreibt [Urteil], passiert nur alle paar Jahrzehnte! Das Gericht hat an dieser Stelle mit viel Augenmaß und Weitsicht gearbeitet, das Urteil kann als Sieg aller Bürgerrechtler und Datenschützer betrachtet werden. Der CCC schreibt, die Verfassung sei im digitalen Zeitalter angekommen. Die Implikationen dessen werden uns sicher in den nächsten Monaten und Jahren beschäftigen und zeigen der Datengier der Staatsorgane Schranken auf. Für die Vorratsdatenspeicherung sieht es nach diesem Urteil auch recht düster aus. Fest steht auf jeden Fall, das die Online-Durchsuchung niemals so ausufern kann, wie zB. die derzeitige Anwendung der Telefonüberwachung.

Wir reden zur Bewilligung des Antrags auf den Einsatz eines Bundestrojaners von einer ausfühllichen schriftlichen Begründung durch einen Richter bei einem konkreten Verdacht auf schwerste Straftaten mit einer massiven, zeitnahen, konkreten Gefahr für Leib und Leben, das Bestehen des Staates / Bundeslandes oder des Angriffs auf staatliche Infrastruktur. O-Ton Frank: "Wenn sie davon Kenntnis erlangen das jemand eine Talsperre vergiften will, dann dürfen sie halt." 

Die Sendung "Chaosradio: Computerverwanzung" [mp3] ist ausgesprochen empfehlenswert. Besonders Frank gefällt wieder mit seinen fundierten, detaillierten und präzisen Formulierungen. Uneingeschränkter Hörtipp für alle!

Von: lolli

February 27, 2008

Hallo neues Grundrecht!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil bezüglich des „NRW-Gesetzes zur Online-Durchsuchung“ verkündet. Es hat das Gesetz als solches für nichtig erklärt und gleichzeitig ein neues Grundrecht geschaffen: Das „Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Demnach ist die Onlinedurchsuchung nicht generell verboten, wird aber an hohe Auflagen gebunden.

Es darf nur durchsucht werden wenn [...] überragend wichtige Rechtsgüter wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden.

Nach der Ansicht des Spiegelfechters bedeutet es ausserdem:

Damit sollte eigentlich auch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung vom Tisch sein, da sie explizit keinen konkreten Verdachtsmoment vorsieht.

Es bleibt nur zu hoffen, das er Recht hat. Eine erste Entscheidung ist für Ende März angekündigt.

Von: corvus