May 17, 2008

Rüffel des Wissenschaftsrates an die PTB für Wahlcomputer

Über Wahlcomputer hat sich dieses Blog bereits mehrfach ausgelassen: Sie lassen sich leicht manipulieren, die Transparenz für Bürger ist null, Überprüfbarkeit nicht gegeben und es fehlt an Sachverstand bei betreibenden Gemeinden.

Wahlcomputer dürfen in Deutschland eingesetzt werden, wenn die PTB eine Bauartprüfung vorgenommen und damit zum Einsatz von demokratischen Wahlen freigegeben hat. Bereits mehrfach ist jedoch Kritik am Prüf- und Freigabeverfahren der PTB laut geworden, insbesondere der CCC zeigt bei diesem Verfahren Schwachstellen auf.

Grundsätzlich ist die PTB mit diversen hoheitlichen Aufgaben betraut: Sie sind zum Beispiel für die Verbreitung der gesetzlich gültigen Zeit in Deutschland zuständig. Wer also wissen will, wie spät es "wirklich" ist, fragt ptbtime1.ptb.de. Es gibt spezielle Protokolle, die vernünftige Zeitsynchronisation im Internet ermöglichen, jeder seriöse Server nutzt das. Weiterhin zertifiziert die PTB Unternehmen für die Einhaltung von Messtoleranzen bei physikalischen Größen. Wer also etwa ein Messgerät für Spannung kauft, und der Anbieter ist vom deutschen Kalibrierdienst zertifiziert, dann kann der Käufer bestimmte Toleranzen als garantiert ansehen.

Die PTB erfüllt also wichtige messtechnische und standardisierende Aufgaben in Deutschland. Politisch war es durchaus naheliegend, das Institut auch mit der demokratiekritischen Zulassung von Wahlcomputern zu betrauen. Diese erfüllt die PTB aber mehr schlecht als recht. Die nachweislich in 1 Minute manipulierbaren Rechner der Firma Nedap sind zum Beispiel zugelassen. Die Bauart ist nämlich theoretisch sicher, praktisch aber leicht zu manipulieren.

Der Wissenschaftsrat (das wissenschaftlichpolitische Beratungsgremium, zuständig zum Beispiel für die Akkreditierung von Hochschulen) bescheinigt der PTB eine gute Qualität im Bereich der Messtechnik, moniert aber die Zuständigkeit im Bereich der Baumusterprüfung für Wahlcomputer. Dafür sei das BSI besser geeignet.

Aus technischer Sicht gibt es bisher keine Möglichkeit mit einem Computer eine sichere, anonyme und nachprüfbare Stimmaufnahme zu realisieren. Rechner sind in dieser Richtung unbrauchbar. Papier und Stift funktionieren besser, schon auf Grund der leichten Nachprüfbarkeit durch Bürger. Grunsätzlich gilt: Vertraut keinem digitalen System wenn es um kritische Sachen wie der demokratischen Wahl geht. Rechner sind, besonders in grossen Stückzahlen, einfacher zu manipulieren als Menschen.

Von: lolli

April 21, 2008

Theodor-Heuss-Preis

Von den Medien kaum beachtet wurde am 12.04.08 der Theodor-Heuss-Preis der gleichnamigen Stiftung verliehen. Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere bürgerschaftliche Initiative und Zivilcourage. Zum Thema „Sicherheit stärken – Bürgerrechte sichern“ wurden unter anderen der FoeBuD e.V und die Herausgeber des Grundrechte Reports mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet. Der Theodor-Heuss-Preis wurde an den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum verliehen. Seine Dankesrede ist lesenswert und hier abrufbar. Ein paar Appetithäppchen:

Die [...] Bedrohung besteht darin, dass nicht nur wir, sondern die westlichen Demokratien insgesamt, bei der Entwicklung von Gegenmaßnahmen die klassischen Freiheitsrechte immer weiter aushöhlen. Der Sicherheitsgewinn ist mit Einschränkungen der Freiheit die wir ja doch eigentlich verteidigen wollen, erkauft worden. Nicht jede einzelne Maßnahme war unverhältnismäßig: „Im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“, so hat es der Verfassungsrichter Hassemer zum Ausdruck gebracht, „bewegen wir uns aber seit geraumer Zeit hin zum Pol der Sicherheit.“ Es ist die Summe aller Maßnahmen, diese gehen inzwischen weit über die Terrorbekämpfung hinaus.

Am 29.06.1979 stand ein Misstrauensantrag gegen mich im Bundestag zur Abstimmung an. Ich habe in der Debatte etwas gesagt, was heute noch aktueller ist als damals: „Im Computerzeitalter verbietet aber das Grundgesetz, den Bürger zum bloßen Informationsobjekt, zum ergiebigen und verwaltbaren Datenlieferanten zu machen.“ Dann hatte ich hinzugefügt: „Bisher ist das noch nicht der Fall.“ Das könnte ich heute nicht mehr sagen. Aber den folgenden Satz sehr wohl: „Die Effektivität im Rechtsstaat misst sich vor allem an der tatsächlichen Gewährleistung der Grundrechte des einzelnen.“

Am weitesten in der Terrorbekämpfung sind die USA gegangen. Sie haben kürzlich Scheinertränkungen (waterboarding) rechtlich zugelassen. Die Bush-Administration verstößt damit nicht nur gegen Werte der eigenen Rechtsordnung, sondern gegen das geltende Völkerrecht, das keine „Verteidigungsfolter“ zulässt. Auch die „Rettungsfolter“, wie sie von einigen Staatsrechtslehrern hier im Lande für zulässig erachtet wird, ist völkerrechtswidrig.
Das Völkerrecht schließt jegliche Art von Folter strikt aus, also auch die sogenannte „torture light“, die keine Spuren hinterlässt. Es ist dabei gleichgültig, welche Ziele die Folterer verfolgen und ob es sich um außergewöhnliche öffentliche Notstände handelt. Wen der Schutz der Menschenwürde nicht überzeugt, der sollte sich vor Augen führen, wie gern die Folterer dieser Welt Ausnahmeregeln für ihr schändliches Tun missbrauchen würden.

Die Sicherheitsbehörden werden immer stärker im Vorfeld der Straftatbegehung und des Tatverdachts tätig. Das geschieht z.B. durch die Vorratsdatenspeicherung aller Kommunikationsdaten. Sie ist ein weiterer Schritt in den Überwachungsstaat. Wir alle, die unverdächtigen Bürger, werden mit Kommunikations- und Bewegungsprofilen erfasst. Ich bin sicher, dass unsere Verfassungsbeschwerde dem eine Grenze setzen wird.

In dieser Situation verteidigt das Bundesverfassungsgericht in eindrucksvoller Weise in einer ganzen Serie von Urteilen – mehr als 10 in wenigen Jahren – unsere Verfassung gegen Sicherheitsgesetze der Parlamente. Die Urteile stoßen auf heftigen Widerstand. Man muss auch die Urteile vor dem Gesetzgeber schützen.

Aber wir befinden uns gar nicht in einem „war on terror“. Der „amerikanische Weg“ ist ein Irrweg. Das Feindstrafrecht ist eine Kapitulation des Rechtsstaats. So muss auch die Grenze zwischen Polizei und Militär – eine wichtige zivilisatorische Errungenschaft – unbedingt bewahrt werden.

Staatliche Maßnahmen dürfen nicht zu Abschreckungs-und Einschüchterungseffekten führen. Sie dürfen die Bürger nicht zu einer Selbstbeschränkung beim Umgang mit der Freiheit veranlassen. Dann nimmt die demokratische Gesellschaft ernsthaft Schaden. In einem Staat, so sagt Hans-Jürgen Papier zu Recht, „der keine Rückzugsbereiche der Privatheit“ übrig lasse, „möchte ich nicht leben.“

Von: corvus

April 21, 2008

BKA-Gesetzentwurf geleakt

netzpolitik.org ist eine aktuelle Fassung des BKA-Ermächtigungsgesetzes zugespielt worden.

Bisher war es dem geneigten Bürger nicht möglich das Dokument zu analysieren. Unsere Regierung hält die breite und frühzeitige Veröffentlichung des Gesetzes wohl nicht für zielführend. netzpolitik übernimmt diese Aufgabe des öffentlichen Interesses und hat den Entwurf vollständing ins Netz gestellt. Danke.

Von: lolli

April 13, 2008

Gescheiterte IT-Großprojekte der Regierung

Große, prestigeträchtige IT-Projekte der Regierung neigen zum vollständigen Scheitern, erheblichen Verzögerungen und höheren Kosten als ursprünglich geplant. Eine kleine Sammlung:

  • Herkules. Modernisierung der Telekommunikationstechnik der Bundeswehr. Neuausstattung mit 300.000 Telefonen und 140.000 Rechnerarbeitsplätzen. Verhandlungen mit dem ersten Firmenkonsortium wurden abgebrochen, da die maximalen Betriebskosten von jährlich 665 Millionen Euro / Jahr nicht eingehalten werden konnten. Das mit einer ursprünglichen Summe von 6,65 Milliarden Euro angesetze Projekt wird nun für Plankosten von 7,3 Milliarden Euro umgesetzt (an dem Konsortium ist der Bund mit 49,9% beteiligt), der Abschluss ist für 2015 geplant. Der Bundesrechnungshof moniert, das Projekt sei 1 Milliarde billiger, wenn das Verteidigungsministerium die Realisierung selbst übernehme. Herkules gilt als größtes Outsourcing-Projekt der Regierung.
  • FISCUS. Einheitliche Software für die 650 Finanzämter Deutschlands. Das bereits 1993 begonnene Projekt wurde 2005 nach Kosten von über 900 Millionen Euro ergebnislos eingestellt. Die eigens gegründete fiscus GmbH wird liquidiert. Rechnungshöfe hatten FISCUS mehrfach scharf angegriffen. Nachfolger ist das Projekt KONSENS, an dem der Bund nicht mehr aktiv beteiligt ist. Es beruht auf der Weiterentwicklung der bestehenden Software der Finanzämter.
  • Elektronische Gesundheitskarte. Soll die Krankenversicherungskarte ersetzen, elektronische Rezepte ermöglichen, kritische Informationen zur Notfallbehandlung beinhalten und auf einem zentralen Serversystem basieren, und mehr. Siehe hier. Die Einführung wurde bereits um mehrere Jahre verschoben und ein Feldtest als komplettes Debakel eingestellt. Der nächste Feldtest mit 100.000 Karten wurde ganz abgesagt. Optimistische Kostenschätzungen gehen von 1,7 Milliarden Euro aus, eine Kosten-Nutzen-Analyse kommt auf 2,4 bis 3,6 Milliarden Euro Kosten für den Aufbau der Infrastruktur [Kritik].
  • Toll Collect. Entfernungsabhängige LKW-Maut auf Autobahnen und einigen Bundesstraßen. Das Projekt sollte ursprünglich Mitte 2003 starten. Wegen massiver technischer Probleme wurde der Start auf den 01.01.2005 verschoben, und ist erst seit Januar 2006 vollumfänglich in Betrieb. Derzeit werden gut 3 Milliarden Euro jährlich eingenommen. Die Kosten für Einnahmeausfälle von rechnerisch 5,1 Mrd. Euro wurden dem Betreiber gegenüber nicht durchgesetzt, stattdessen wurde das Entgelt für den Betrieb der Anlage um 14 Millionen Euro jährlich auf 556 Millionen angehoben. Die nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingeforderten konkreten Verträge mit dem Betreiber bleiben in wesentlichen Teilen geheim, darunter auch die genauen Haftungsklauseln.
  • INPOL-neu. Länderübergreifendes Informationssystem (zB. zur Rasterfahndung) des BKA und der Polizei. INPOL-neu sollte das veraltete System INPOL ersetzen und wurde bereits 1992 gestartet. Dem ersten Dienstleister wurde 2001 der Auftrag entzogen und an ein anderes Unternehmen weitergegeben. Das System ging Mitte 2003 nach zweijähriger Verspätung vollständig in Betrieb. Bei einem ersten Probelauf 2001 kollabierte die Software bereits nach wenigen Minuten, kurze Zeit später stand das komplette Projekt vor dem Aus. Nur durch Reduzierung des Funktionumfangs und der Komplexität konnte das Projekt gerettet werden. Laut Focus sind zu den vorgesehenen Kosten von 50 Millionen Euro ca. 70 dazugekommen.
  • POLIKS. Polizeiliches Informationssystem des Landes Berlin (Anzeigen, Personen- und Fahrzeugabfrage, Schnittstellen zu anderen Systemen, ...). Das 73 Millionen Euro teure System wurde nach fünf Jahren Entwicklungszeit, Verzögerungen und erhöhten Kosten im März 2005 eingeführt. Die massiven Probleme seit der Inbetriebnahme haben bereits zur vierten Überarbeitung mit teilweise starken Veränderungen geführt. Bis heute funktioniert das System nicht reibungslos, eine einfache Anzeigenaufnahme dauert bis zu 90 Minuten, die Polizeigewerkschaft fordert den Umstieg auf Linux.
  • DiPlaZ. System zur Diestplangestaltung der bayerischen Polizei. Das System wurde nach mehrjähriger Verzögerung und Belastungen in Millionenhöhe von der Landesregierung komplett eingestellt.
  • A2LL. Verwaltungssoftware für die Vergabe des Arbeitslosengeld II. Der primäre Dienstleister gab die Realisierung an eine Drittfirma weiter. Die geplanten Kosten wurden bereits im September 2006 mit 48 Millionen Euro um den Faktor fünf (!) überschritten. Die nicht termingerecht ausgelieferte Software verursacht bis heute massive Schwierigkeiten in den Ämtern (Beispiel), der zusätzliche Zeitaufwand wird auf eine jährliche Belastung von 230 Millionen Euro geschätzt. Die Bundesagentur für Arbeit verlangt fünf Millionen Euro Schadenersatz vom Betreiber. Mehr ist auf Grund von Haftungsbeschränkungen im Vertrag nicht möglich. Das auch unter Datenschutzaspekten bedenkliche Projekt soll nun bis 2013 gegen ein Neuentwicklung namens Allegro ersetzt werden.
  • Jobbörse. Auch ein zweites Projekt der Bundesagentur für Arbeit hat zunächst massive Probleme bereitet: Die Online Jobbörse, bei der von erhöhten Kosten, über Korruptionsverdacht bis zum Totalausfall alles dabei war.
  • Digitaler Behördenfunk. Während alle Länder Europas (bis auf Albanien) bereits vor Jahren von analoger Technik auf digitale Funksysteme für den Behördenfunk (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, ...) umgestiegen sind, ist die Inbetriebnahme in Deutschland optimistisch für Ende 2010 geplant. Ex Bundesinnenminister Otto Schily hatte 2005 nach jahrelangen Querelen (Beginn der Planungen 1995) den Auftrag zum Aufbau und Betrieb des Netzes an einene Dienstleister abgeben, der mit einem Angebot von 5,1 Milliarden Euro die geplanten Kosten von 4,5 Mrd. Euro aber nie einhalten konnte. Dem Anbieter wurde daher im Dezember 2006 der Auftrag entzogen. Im Juni 2007 wurde beschlossen, die neu gegründete Behörde BDBOS mit der Organisation des Aufbaus und der Wartung des Netzes zu betrauen. Für die Infrastruktur sind zur Zeit noch drei Bewerber im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung im Rennen. Gerüchten zufolge ist der flächendeckende Betrieb nicht vor 2013 möglich.

Von: lolli

April 13, 2008

Interview mit Bundesverfassungsrichter

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem nimmt in einem ausführlichen Interview mit der Süddeutschen Stellung zu aktuellen Themen wie Medienlandschaft, Freiheit und Sicherheit sowie aktueller Innenpolitik.

Durch seine vorige Laufbahn ist er firm im Bereich der Fernseh- und Medienlandschaft und geht im ersten Teil des Interviews auf Stellung der öffentlich-rechtlichen Medien und des Internets ein. Hoffmann-Riem ist als Mitglied des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erst kürzlich aus dem Amt geschieden und war somit auch an den Entscheidungen des BverfG rund um Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung  beteiligt.

Das Interview ist in Gänze lesenswert (kompletter Text auf einer Seite) und hebt sich erfreulich gut von dem von Politikern gewohnten undifferenzierten "Die Gefahrenlage ist groß" Gesabbel ab. Zitieren möchte ich nur einen kleinen Teil mit der Anwort auf die Frage, ob Innenminister Schäuble mit seinen Vorschlägen zur inneren Sicherheit zu weit gehe:

Hoffmann-Riem: Die Politik muss auf eine neuartige Lage reagieren, aber mit Augenmaß. Neu ist, dass sie sich verstärkt mit einer mehr oder minder diffusen Gefahrenlage befassen muss und deshalb schon im Vorfeld des Eintritts möglicher Gefahren tätig werden muss. Damit aber entsteht das Risiko der Erosion von rechtsstaatlichen Standards. Diese fordern für staatliche Eingriffe, dass es hinreichende, tatsächlich fundierte Anhaltspunkte für die Gefährdung von hinreichend gewichtigen Rechtsgütern gibt, auf die dann mit auf die Gefahrenlage abgestimmten Maßnahmen reagiert werden kann. Prävention gegenüber diffusen Gefahrenlagen bedeutet Handeln unter extremer Ungewissheit und mit dem großen Risiko, Unverdächtige zu beeinträchtigen oder die Bevölkerung insgesamt einzuschüchtern. Wir haben versucht, die Risiken neuer Instrumente für die Freiheit der Bürger zu begrenzen. Werden neue beeinträchtigende Instrumente eingeführt, sollte es empirisch nachvollziehbare Anhaltspunkte darüber geben, warum die bisherigen Instrumente nicht reichen. Und umgekehrt sollte plausibel gezeigt werden, warum neue Instrumente unverzichtbar sind ...

Von: lolli

April 11, 2008

Die Wissenschaftlichen Dienste

In unserem Staat gibt es durchaus Behörden und Institutionen die das Thema Internet nicht vollständig verpennt haben und für etwas Transparenz in Ihrem Tun und Handeln sorgen. Vorbildlich ist zum Beispiel die Site des Bundestages unter bundestag.de. Sie bietet dem geneigten Bürger eine Fülle an Informationen rund um Abläufe und Arbeit im Plenum.

Aufmerksam geworden bin ich erst vor einigen Monaten durch den Podcast des Chaosradios mit dem Thema "Politik für Anfänger". Seitdem besuche ich bundestag.de immer mal. Besonders die Wissenschaftlichen Dienste sind interessant, deren Analysen und Gutachten werden konsequent veröffentlicht und sogar per RSS-Feed angeboten:

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Abgeordneten bei ihrer politischen Arbeit in Parlament und Wahlkreis durch Fachinformationen, Analysen und gutachterliche Stellungnahmen.

Die Analysen und Gutachten sind bewusst knapp gehalten um Parlamentariern wegen ihres notorisch überfüllten Posteingangs dennoch wichtige Informationen an die Hand geben zu können. Ein regelmäßiger Blick offenbart interessante Daten und Stellungnahmen zu aktuellen politischen Themen. Eine kleine Auswahl:

Von: lolli

March 19, 2008

BVerfG: Eilentscheidung Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung  hat anfang des Jahres einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Einstellung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Die Hauptklage mit über 34.000 Beschwerdeführern ist kürzlich gefolgt.

Das BVerfG hat heute eine erste Enscheidung zum Eilantrag getroffen. Das Gesetz an sich ist nicht vollständig gekippt, aber eingeschränkt worden. Darus leiten sich zunächst folgende Konsequenzen ab:

  1. Die Daten dürfen zunächst verdachtsunabhängig gespeichert werden. Der Zugriff durch Ermittlungsbehörden ist aber nur beim konkreten Verdacht auf schwere Straftaten erlaubt.
  2. Die Bundesregierung hat die Auflage erhalten bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Auf dessen Grundlage wird dann das BVerfG ein endgültiges Urteil fällen. Dieses Urteil wird gegen Ende des Jahres erwartet.

Damit verschafft sich das BVerfG genügend Zeit, um die Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Speicherung vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten. Diese EU-Richtlinie bildet die Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Somit hat ein Urteil in diesem Prozess auch Auswirkungen auf die rechtliche Grundlage in Deutschland.

Bisher ist die Vorratsdatenspeicherung "nur" für Telekommunikationsanbieter seit dem 1.1.2008 in Kraft. Internetprovider müssen nach dem bisherigen Gesetz die Speicherung der Verbindungsdaten erst ab dem 1.1.2009 umsetzen. Welche Auswirkungen die Einschränkung des BVerG dort haben wird ist noch nicht klar. Nach wie vor sind aber nach Ansicht des BMJ Provider verpflichtet, im Rahmen von Abrechnungsdaten erhobene Verbindungsinformationen herauszugeben, zum Beispiel auch im Falle von Urheberrechsverletzungen.

Von: corvus

March 15, 2008

Kölner Demo "Für ein Morgen in Freiheit" - Eindrücke

Nach den bisherigen großen Demonstrationen gegen die ausufernde Überwachung und zum Schutz unserer Privatssphäre wollte ich auch diesmal in Köln unter dem Motto "Für ein Morgen in Freiheit" wieder dabei sein.

Im November in Berlin hatte es Spaß gemacht mit einem dicken Stapel "Stasi 2.0" Flyer den Zug an der Seite zu begleiten, Passanten Infomaterial zu geben und in kurze Gespräche zu verwickeln. Unseren Vorrat von 500 Flyern hatte ich mit einem Kumpel dort aufgebraucht, daher kam ich zunächst mit leeren Händen an. Die Infostände des AK Vorratsdatenspeicherung / des CCC hielten aber jede Menge Material bereit, ich konnte mich also dankbar bedienen und ausrüsten.

Planmäßig setzte sich der Zug durch die Kölner Innenstadt in Bewegung. Nach kurzer Eingewöhnung habe ich mich dann daran gemacht, meine Flyer einzeln wieder zu verteilen. Die Kölner Passanten und Anwohner konnte ich dabei schnell als angenehm nettes und aufgeschlossenes Volk kennenlernen, viele haben sofort ihre Nasen in dem recht textlastigen Dokument versenkt. Einige kamen mit Nachfragen wie: "Was ist eigentlich dieses RFID?", um nach wenigen Sätzen und dem Hinweis auf den neuen Reisepass entsetzte Reaktionen zu zeigen.

Mir ist besonders aufgefallen, daß die Thematik Überwachung und Untergrabung der Privatssphäre inzwischen bei vielen Menchen angekommen ist. Während ich vor einem Jahr in Frankfurt noch oft auf taube Ohren gestoßen bin, haben heute viele Menschen ihre spontane Sympathie bekundet und Informationen zum Thema dankbar angenommen. Festgemacht wird die Politik unserer Regierung dabei häufig explizit an Innenminister Schäuble. Mehrfach habe ich von Passanten direkte Angriffe gehört, Sprüche wie "Dieser verbitterte alte Mann muss da weg!" waren dabei noch die von der freundlichen Sorte.

Im Vergleich zu Berlin war auch die Stimmung insgesamt erheblich angenehmer. Die paar, bei einer solchen Demo wohl niemals gänzlich vermeidbaren Störer in Form vermummter Gestalten waren diesmal ganz am Ende des Zuges und haben keine besondere Aufmerksamkeit erzeugen können. Polizeikräfte sind ebenfalls im Gegensatz zu Berlin nicht massiv und in voller Kampfausrüstung aufgetreten, haben sich auf die Regelung des Verkehrs beschränkt und waren insgesamt recht unauffällig. Lediglich die bei Demos inzwischen wohl regelmäßig eingesetzte  Ausrüstung mit Kamerawagen fand ich für eine Demo gegen Überwachung "unpassend". Ansonstern habe ich keinerlei unschöne Auswüchse beobachten müssen und konnte den Zug in ausgesprochen netter und friedlicher Atmosphäre begleiten.

Als organisatorisch besonders klug will ich festhalten, daß die Demo an einem Samstag stattgefunden hat. Dadurch waren massig Menschen in den Straßen, und das Publikum entsprechend zahlreich.

Leider habe ich während des Zuges versäumt einen erhöhten Platz zu suchen, um mit ein wenig Überblick die Anzahl der Teilnehmer zu schätzen. Eine kurze Anfrage bei der Polizei ergab, daß die 1800 Personen geschätzt hat, was ich für realistisch halte.

Insgesamt war die Veranstaltung ausgesprochen gelungen, hat viel Aufmerksamkeit erzeugt und kann in meinen Augen als voller Erfolg gewertet werden. Der AK Vorrat sieht das auch so. Vielen Dank an alle Teilnehmer und besonders an die Organisatoren für die tolle Arbeit.

Von: lolli

March 11, 2008

Sympathieerklärung

Für spontane Sympathieerklärungen an das Bundesverfassungsgericht ist das spitblog auf eine tolle T-Shirt Idee gekommen.

Am Samstag geht es nach Köln zur Demo "Für ein Morgen in Freiheit". Mal gespannt, ob ich das Bild auf dem ein- oder anderen Body bewundern darf :)

Von: lolli

March 11, 2008

Automatische Nummernschilderfassung abgesägt

Die gesetzliche Regelung zur Autobahnmaut ist ein klassisches Beispiel zur Salamitaktik unserer Politik: Ursprünglich ist das Gesetz so formuliert worden, daß anfallende Daten nur und ausschließlich zu Abrechnungszwecken genutzt und unmittelbar danach gelöscht werden dürfen. Damit wurden Datenschützer beruhigt. Nun mehren sich die Begehrlichkeiten die Daten auch anders zu nutzen. Die Mautbrücken können nämlich eine automatische Nummernschilderkennung durchführen, primär entwickelt um Mautpreller zu finden.

Hessen, Bayern und ein paar andere Länder haben 2007 mal ein paar Versuche gefahren, Hessen hat dabei verdachtsunabhängig über 1 Millionen Nummernschilder aufgezeichnet, Bayern hat über das dreifache pro Monat geschafft. 6 weitere Bundesländer haben gesetzliche Regelungen in dieser Richtung. Hessen hat dabei eine Trefferquote von 0,3 Promille erreicht, das sind 300 Täter, ca. 200 davon haben sich der schwerstkriminellen Tat einer fehlenden KFZ Haftpflicht schuldig gemacht. Angeblich ist als einziger Erfolg die Festnahme einer Einbrechertruppe zu verbuchen. Und das bei der Generalverdächtigung von 1 Millionen Bürgern. Das nenne ich einen durchschlagenden Erfolg ;)

Einige Autofahrer haben dagegen geklagt, heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt und die Regelungen in Hessen und Schleswig-Holtstein für nichtig erklärt. Die Gesetze verstoßen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die verdachtsunabhängige und flächenddeckende Nummernschilderfassung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Danke Bundesverfassungsgericht! Jetzt bitte noch die Vorratsdatenspeicherung.

Das unsere Politk zunehmend handwerklich schlechte Gesetze zusammenfrickelt ist bedenklich. Die Herren Schäuble, Schily und co.: Ihr habt doch alle Jura studiert. Ist da wirklich gar nichts hängen geblieben? Habt Ihr keine Berater, die Euch auf die Sinnlosigkeit rechtswidriger Erlässe hinweisen und die Notbremse früh ziehen bevor Ihr Euch blamiert?

Von: lolli


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