Petition gegen Vorratsdatenspeicherung verworfen
Es war hier etwas ruhig in den letzten Wochen, viele schlimme Neuigkeiten aus dem Bereich Datenschutz und Politik bleiben unkommentiert. An einer Meldung kommt man aber nicht vorbei:
Der Bundestag verwirft die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung von Björn Fay vom November 2005 mit 12560 Unterzeichnern. Die Petition hatte die nicht-Umsetzung der TK-Vorratsdatenspeicherung gefordert, da Kriminelle die Überwachung leicht durch Nutzung von Anonymisierungsdiensten umgehen könnten.
Der Bundestag hebelt dieses Argument mit dem Hinweis aus, dass auch die Anbieter von Anonymisierungsdiensten zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet seien. Perfiderweise befindet der Petitionsausschuss damit dem Anliegen "teilweise entsprochen" zu haben.
Was für eine Farce: Es wird nicht darauf eingegangen dass Anonymisierungsserver auch im Ausland stehen können, oder - wie zum Beispiel mit TOR möglich - von Teilnehmern mit Dial-Up Verbindungen angeboten werden, die nur schwer trackbar sind. Was hier noch fehlt, ist ein Präzidenzfall bei dem ein TOR-Node Betreiber wegen Vereitelung der Strafverfolgung (oder so, IANAL) verurteilt wird. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssten alle auf deutschen Servern betriebenen Anonymisierungsdienste als kompromittiert oder illegal angesehen werden.
Als i-Tüpfelchen werden weitere sachgleiche Petitionen ebenfalls vom Tisch gewischt (ich konnte keine weitere öffentliche online Petition dazu finden), und der Antrag von FDP und Grünen auf Überweisung der Petition an die Bundesregierung zur Kenntnisnahme "mehrheitlich" abgelehnt.
Gigantisch. Dieses tolle Beispiel sollte unbedingt in das Politiker Standardwerk "Demokratiesimulation für Volks(ver)treter" aufgenommen werden. Ich bin mal gespannt, ob bei der Petition gegen Wahlcomputer eine ähnlich abenteuerliche Ablehnung herauskommt.